Gericht beschäftigt sich mit NSU-Wohnmobilen und der Tatwaffe

Die Terrorzelle besaß ein Wohnmobil und eine Tatwaffe. Wie sie in den Besitz der Dinge kam, war am Dienstag Gegenstand im NSU-Prozess.
von  dpa/az
Beate Zschäpe betritt am Dienstag, 25.2.2014 den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts München.
Beate Zschäpe betritt am Dienstag, 25.2.2014 den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts München. © dpa

Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hausten meist in Wohnmobilen, während sie die grausamen Verbrechen planten und durchführten. Die Beschaffung der Fahrzeuge und der Tatwaffe waren am Dienstag Gegenstand im NSU-Prozess.

München – Das Münchner Oberlandesgericht hat sich am Dienstag mit den Wohnmobilen und der Herkunft der Tatwaffe von Mundlos und Böhnhardt beschäftigt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Uwe Böhnhardt bei einer Chemnitzer Firma unter anderem das Wohnmobil mietete, das er und Uwe Mundlos zum Zeitpunkt des Mordes an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn bewohnten. Dabei soll Böhnhardt die Identität des Angeklagten Holger G. genutzt haben, der als mutmaßlicher NSU-Unterstützer zusammen mit Beate Zschäpe in München auf der Anklagebank sitzt.

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Die Inhaberin eines Chemnitzer Wohnmobilverleihs erinnerte sich an einen „völlig unauffälligen, schüchternen jungen Mann“ und sagte: „Wir hätten nie vermutet, dass der Mann so einen Hintergrund hat.“ Sie verwahrte sich außerdem gegen den Verdacht, ihr Sohn, der sich zum Tatzeitpunkt ebenfalls in Heilbronn aufhielt, habe mit der Terrorzelle in Kontakt gestanden. Der Aufenthalt sei reiner Zufall, ihr Sohn sei auf einer Dienstreise gewesen.

Die mutmaßlichen NSU-Terroristen Böhnhardt und Mundlos waren zuletzt in einem Wohnmobil unterwegs gewesen. Sie brachten sich im November 2011 um, das Wohnmobil brannte damals aus. Ihre mutmaßliche Komplizin Beate Zschäpe, steht jetzt als Hauptangeklagte im NSU-Prozess vor Gericht.

Zur Herkunft der Tatwaffe wurde ein Polizeibeamter aus Thüringen befragt, der bei der Durchsuchung des Jenaer Szeneladens "Madley" dabei war. Dort hatte der Angeklagte Carsten S. nach eigener Aussage im Auftrag des Angeklagten Ralf Wohlleben die Waffe besorgt, mit der Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Menschen getötet haben sollen.

Der Beamte berichtete von der Vernehmung des "Madley"-Mitarbeiters Andreas S., der die Aussage im Prozess verweigert hatte. Er zitierte aus dessen Angaben bei der polizeilichen Vernehmung. "Ich habe dem die Scheiß-Knarre besorgt", habe der Mitarbeiter nach anfänglicher Weigerung gesagt.

Wohlleben habe den Auftrag gegeben, 2500 Euro habe Carsten S. dafür bezahlt. Die Waffe sei dann in ein Handtuch gewickelt und in einem Auto übergeben worden. Es habe sich bei der Bestellung ausdrücklich um eine "scharfe Waffe" gehandelt "und keine Spielzeugwaffe", zitierte der Polizist den "Madley"-Mitarbeiter.

Die Neonazi-Gruppe soll mit der Tatwaffe bis 2007 zehn Menschen ermordet haben – neun Zuwanderer und eine Polizistin.

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