Gericht begrenzt Abschleppkosten

Zwei Fälle, eine Botschaft: Abschleppen darf in München nur 120 Euro kosten. Damit dürfte die zeit skrupelloser Abzocker endgültig vorbei sein
München- Gute Nachricht für Münchens Parksünder: In zwei Urteilen hat das Amtsgericht München laut Anwalt Dirk Gründler festgelegt, dass privat veranlasste Abschleppkosten in München 120 Euro nicht übersteigen dürfen.
Es kommt laut Gründler sogar noch besser:. Wer in den vergangenen drei Jahren zu viel bezahlt habe, könne dies mit Berufung auf diese beiden Urteile beim jeweiligen Auftraggeber der Parküberwachung nun zurückfordern. „Meist handelt es dabei um Summen zwischen 130 und 180 Euro, die die Opfer der Abschlepp-Firma jetzt von den Auftraggebern zurück erhalten“, erklärt Gründler.
Die beiden Fälle (AZ berichtete), die im Juli vom Amtsgericht entschieden wurden: In einem Fall hatte ein 24-jähriger Münchner seinen schwerkranken Vater vom Klinikum Bogenhausen abholen wollen. Das Auto hatte er aber im Halteverbot geparkt. Die Abschlepp-Firma rückte an und wollte gerade abschleppen. So weit in Ordnung.
Dann habe die Abschlepp-Firma aber 297,50 Euro gefordert, um von ihrem Vorhaben abzulassen. Nur gegen Zahlung dieser überhöhten Summe bekam Andreas B. sein Auto wieder zurück. Er klagte auf Rückzahlung von 177,50 Euro und bekam jetzt Recht. Maximal 120 Euro seien für das Abschleppen angemessen, urteilten die Richter. Zahlen müsse das Klinikum Bogenhausen als Auftraggeber, sagt Gründler.
Auch im zweiten Verfahren bekam Gründlers Mandantin Recht. Die 39-Jährige hatte ihr Auto am Supermarkt abgestellt. Das Auto wurde nach Ablauf der erlaubten Parkzeit abgeschleppt. Die Abschlepp-Firma forderte 250 Euro. 130 Euro wollte Julia S. auf dem Klageweg zurückbekommen. Auch hier urteilte das Gericht, dass 120 Euro Abschleppkosten genügen müssen.