Gericht beendet Vernehmung des NSU-Angeklagten Carsten S.

Im NSU-Prozess hat das Gericht am Donnerstag nach acht Verhandlungstagen die Vernehmung des Angeklagten Carsten S. beendet.
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Der Angeklagte Carsten S. sitzt am 20.06.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München.
dpa Der Angeklagte Carsten S. sitzt am 20.06.2013 im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München.

Im NSU-Prozess hat das Gericht am Donnerstag nach acht Verhandlungstagen die Vernehmung des Angeklagten Carsten S. beendet. Der 33-Jährige hatte zugegeben, den untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe eine Waffe besorgt zu haben.

München - Im NSU-Prozess hat das Gericht am Donnerstag nach acht Verhandlungstagen die Vernehmung des Angeklagten Carsten S. beendet. Der 33-Jährige hatte zugegeben, den untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe eine Waffe besorgt zu haben – höchstwahrscheinlich jene Pistole der Marke „Ceska“, mit der die Terroristen neun Menschen ermordeten.

Er ist der bislang einzige der fünf Angeklagten, der vor Gericht ausgesagt und Fragen beantwortet hat. Der Mitangeklagte Holger G. hat im Prozess um die Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) lediglich eine Erklärung verlesen.

Carsten S. ist nach eigenen Angaben kurz nach der Waffenlieferung aus der rechten Szene ausgestiegen. Am Donnerstag wurde er nur kurz von den psychologischen Sachverständigen befragt. Dabei ging es vor allem um die Rolle der Hauptangeklagten Zschäpe innerhalb der mutmaßlichen Terrorgruppe.

Hierzu konnte S. allerdings nicht viel sagen, da er sich nur an ein gemeinsames Treffen mit den Dreien erinnern kann. Insgesamt dauerte seine Vernehmung an acht Verhandlungstagen mehr als 26 Stunden. In der kommenden Woche soll der Prozess mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden.

 

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