Geplanter Auftragsmord: Anwälte fordern Freispruch

Im Münchner Prozess um einen mutmaßlich geplanten Auftragsmord an einem tschetschenischen Regime-Kritiker hat die Verteidigung beantragt, den angeklagten Russen von den Hauptvorwürfen freizusprechen. Er sei allenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, nicht aber wegen des Sichbereiterklärens zum Mord und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, plädierte die Verteidigung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild
München

Der Haftbefehl sei aufzuheben und der Mann für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen, hieß es nach Angaben eines Gerichtssprechers weiter. Das Plädoyer fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, allerdings wurden die Anträge laut Sprecher in öffentlicher Hauptverhandlung wiederholt.

Der Angeklagte ist russischer Staatsbürger. Er soll sich laut Bundesanwaltschaft dazu bereit erklärt haben, einen in Deutschland lebenden tschetschenischen Oppositionellen zu töten. Der Auftrag soll von einem Cousins des Putin-treuen Präsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, gekommen sein. Der Angeklagte wurde vor der für Ende 2020 in Schwabmünchen bei Augsburg geplanten Tat festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits Ende Juni elf Jahre Haft für den Angeklagten wegen Sichbereiterklärens zur Begehung eines heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gefordert. Das Urteil könnte am nächsten Verhandlungstag am 2. August fallen. Allerdings hat die Verteidigung noch einen sogenannten Hilfsbeweisantrag gestellt: Für den Fall, dass das Gericht ein Urteil fällen möchte, muss der Senat zuvor noch über einen weiteren Beweisantrag entscheiden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.