Genehmigte Baupläne können eingesehen werden
Von diesem Montag an können sich betroffene Bürger die genehmigten Pläne für die Erweiterung des Münchner Flughafens genau anschauen - Einsichtnahme ist bis zum 4. Oktober möglich.
München - 20 Aktenordner ist der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der dritten Start- und Landebahn dick, der in den Rathäusern ausliegt. Ihre Klagen können die Projektgegner frühestens am 5. Oktober einreichen. Nach Medienberichten arbeiten der Bund Naturschutz in Bayern (BN) sowie die Gemeinden Beglern und Oberding bereits an ausführlichen Klageschriften. Anfang November müssen die Klagen eingereicht werden.
„Wir arbeiten von jetzt an durch bis 4. November“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag) eine Sprecherin des BN. Der Umweltverband will vor Gericht klären lassen, ob an den Naturschutz und den Klimaschutz gedacht wurde und ob überhaupt eine weitere Startbahn gebraucht wird. Die Nachbargemeinden des Flughafens monieren, dass in den Plänen nichts zu Schallschutzfenstern stehe.
Das Bündnis „AufgeMUCkt“ kündigte bereits einen „heißen Herbst“ an. Nach Überzeugung der Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde ist der Bedarf für die dritte Startbahn gegeben. Der Ausbau gewährleiste langfristig die Funktion des zweitgrößten deutschen Flughafens als Drehkreuz. Mit der neuen 4000 Meter langen Piste sollen auf dem Airport künftig 120 statt bisher 90 Flugbewegungen stündlich möglich sein. Die Kosten werden auf bis zu eine Milliarde Euro geschätzt. Die Fertigstellung ist frühestens 2015 zu erwarten.
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