Gemeinden können Alkoholverbot erlassen

Kommt die geplante Gesetzesänderung, kann die Stadt den Alkoholkonsum auf bestimmten Plätzen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbieten lassen.
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Kommt die geplante Gesetzesänderung, kann die Stadt den Alkoholkonsum auf bestimmten Plätzen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbieten lassen.

München - Zur Bekämpfung von Alkoholexzessen auf öffentlichen Plätzen hat das bayerische Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes beschlossen. Kernstück ist eine Verordnungsermächtigung für Städte und Gemeinden, mit der sie den Verzehr alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbieten können, teilte die Staatskanzlei gestern mit
.
In vielen Städten und Gemeinden habe der Alkoholkonsum in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen „ein bedenkliches Ausmaß“ erreicht, sagte Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU). Die Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden seien hier bislang eher beschränkt. Der Entwurf geht jetzt in den Landtag.

In München gilt ein Alkoholverbot derzeit nur in den Fußgängerbereichen (Ausnahme: Freischankflächen) in der Altstadt.

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