Gemälde, Gold und Uhren weg: Gekipptes Fenster kostet 100.000 Euro

Einbrecher suchen ein Nymphenburger Haus heim und stehlen teure Ölgemälde.
John Schneider
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Die Angeklagten mit ihren Anwälten.
Die Angeklagten mit ihren Anwälten. © Daniel von Loeper

München - Die "Abendlandschaft", ein Ölgemälde von Aert van der Neer - gestohlen, Herrenuhren, Goldbarren, Brillantring - alles weg. Als der Hausbesitzer (76) nach einer Berlinreise zurückkehrt, findet er nur noch leere Bildrahmen und aufgebrochene Tresore vor.

Die nächste böse Überraschung: Weil die Einbrecher ein gekipptes Fenster genutzt haben sollen, um im August 2018 in das Nymphenburger Haus einzudringen, wollte die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen.

Versicherung zahlt nur einen Teil

Dem Hausbesitzer (76) gelang es immerhin, seine Versicherung außergerichtlich davon zu überzeugen, zwei Drittel des Schadens von geschätzten 300.000 Euro zu übernehmen.

Seit Montag wird den beiden Einbrechern (53 und 61 Jahre alt) am Landgericht der Prozess gemacht. Beide sind geständig, beide erklären gegenüber dem Opfer, dass es ihnen leidtue. Den Schaden wieder gutmachen können sie nicht. Die Beute, unter anderem wertvolle Uhren und Ölgemälde niederländischer Meister, haben die Einbrecher auf einem Schwarzmarkt in Ungarn zu "Schleuderpreisen" verkauft. Gerade einmal ein Zehntel des wahren Wertes wollen sie bei den Verkäufen erzielt haben.

Einbrecher kennen Wert ihrer Beute angeblich nicht

Anwalt Adam Ahmed erklärt für seinen Mandanten (61), dass die beiden Ungarn seinerzeit nach Deutschland eingereist waren, um einen BMW zu kaufen. Als das nicht klappte, sei man auf die Idee des Einbruchs gekommen.

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Sein jüngerer Komplize gibt die Taten über eine Erklärung seines Anwalt Alexander Klein ebenfalls zu. Aber dass die Beute 400.000 Euro wert war, so wie es in der Anklage steht, hält er für "unvorstellbar".

In einem Rechtsgespräch hatten die Parteien zuvor die Möglichkeit einer Verständigung ausgelotet. Das Gericht stellt beiden Angeklagten danach Freiheitsstrafen in Aussicht, die zwischen zwei Jahren und vier Monaten und drei Jahren und drei Monaten liegen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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6 Kommentare
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  • Giesing am 30.11.2021 14:26 Uhr / Bewertung:

    @Sarah-Muc: So meint Hundekrawatte vermutlich nicht. Er denkt vermutlich eher an eine abschreckende Strafe. Man darf nicht vergessen, dass die wenigsten die zu 10 Jahre Haft verurteilt werden, auch 10 Jahre im Gefängnis sitzen. Gewöhnlich kommt man nach 60% der Zeit frei. Vorher gibt es noch Hafterleichterung, Freigänge, Ausgang, Hafturlaub, usw. Aber die Täter sollen ja über die Tat auch nachdenken...

  • Giesing am 30.11.2021 14:17 Uhr / Bewertung:

    "Beide sind geständig, beide erklären gegenüber dem Opfer, dass es ihnen leidtue." Auf eine entsprechende "Entschuldigung" kann man auch verzichten. Sie werden von den Anwälten geraten, damit die Strafe milder ausfällt. Als Opfer kann man darauf verzichten. Es handelt sich ja schließlich nicht um einen fahrlässig verursachten Unfall, sondern um einen vorsätzliche Tat.

  • Kadoffesalod am 30.11.2021 12:58 Uhr / Bewertung:

    Die beiden "Münchner" haben sich mit Sicherheit grün und blau geärgert, als sie mitbekommen haben wie wertvoll ihr Diebesgut in Wirklichkeit war.

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