Geldstrafe für illegalen Abriss des Uhrmacherhäusls

Für den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Münchner Uhrmacherhäusls ist der Käufer des Hauses zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte am Freitag 250 Tagessätze zu je 530 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Bauunternehmer damit beauftragte, das Haus 2017 mit einem Bagger absichtlich zu zerstören, damit es danach abgerissen werden kann. Auch den Vorwurf der Nötigung sah das Gericht bestätigt. Laut Anklage soll er die Mieter des Uhrmacherhäusls rausgeekelt haben, indem das Wasser abgedreht, der Strom abgeschaltet, die Haustür ausgehängt und Dachziegel entfernt wurden, damit es hineinregnet.
dpa |
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Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild
München

Der Bauunternehmer wurde wegen Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt.

Der angeklagte Käufer des Hauses hatte vor Gericht von einem Versehen gesprochen und eine Abriss-Absicht zu Beginn des Verfahrens über seine Anwälte bestritten: "Es hat keinen Auftrag zum Abriss gegeben." Der Mann werde "zum Sündenbock" für die Gentrifizierung in München gemacht, sagte sein Verteidiger. "Er ist eben kein Immobilienhai, sondern erwarb das Uhrmacherhäusl, um nach Sanierung selbst einzuziehen." Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Das Uhrmacherhäusl beschäftigt Anwohner, Denkmalschützer und die Politik schon seit Jahren. Es gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung im Stadtteil Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde, und stand unter Denkmalschutz - bis im Herbst 2017 der Bagger kam, um den es nun im Prozess ging.

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