Geldstrafe für illegalen Abriss des Uhrmacherhäusls
Der Bauunternehmer wurde wegen Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt.
Der angeklagte Käufer des Hauses hatte vor Gericht von einem Versehen gesprochen und eine Abriss-Absicht zu Beginn des Verfahrens über seine Anwälte bestritten: "Es hat keinen Auftrag zum Abriss gegeben." Der Mann werde "zum Sündenbock" für die Gentrifizierung in München gemacht, sagte sein Verteidiger. "Er ist eben kein Immobilienhai, sondern erwarb das Uhrmacherhäusl, um nach Sanierung selbst einzuziehen." Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.
Das Uhrmacherhäusl beschäftigt Anwohner, Denkmalschützer und die Politik schon seit Jahren. Es gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung im Stadtteil Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde, und stand unter Denkmalschutz - bis im Herbst 2017 der Bagger kam, um den es nun im Prozess ging.
- Themen: