Gelbsucht zu spät behandelt: 1,6 Millionen Euro für Lara

MÜNCHEN - Hebamme reagiert falsch – Siebenjährige bleibt ihr Leben lang schwer behindert: Das Münchner Mädchen hat durch die verspätete Behandlung einer Gelbsucht einen schweren Hirnschaden davon getragen.
Die siebenjährige Lara kann weder gehen noch stehen, weder krabbeln noch robben. Nur mit speziellen Hilfen gelingt es dem kleinen Mädchen überhaupt zu sitzen. Auch sprechen kann Lara nicht. Mit ihrer Mama kommuniziert sie über die Augen und kleinsten, kaum wahrnehmbaren Gesten.
Der Grund für Laras schwere Behinderung liegt in eine Neugeborenen-Gelbsucht. Die Hebamme hatte nicht rechtzeitig reagiert, die verspätete Behandlung führte zu Hirnschäden. Die Versicherung muss jetzt 1,6 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.
Der Fall: Problemlos kommt die kleine Lara am 13. September 2002 in München zur Welt. Die Familie freut sich über ein gesundes Mädchen. Drei Tage nach der Geburt bemerkt Lara Mutter, dass ihre Tochter schlechter trinkt und schnell müde wird. Am 17. September kommt ein weiteres Symptom dazu: Lara wird leicht gelb. Die Hebamme habe dies lediglich mit den Worten „Jetzt wird sie langsam etwas gelb“ kommentiert, berichtet die Anwältin der Familie, Beate Steldinger (Kanzlei Putz&Steldinger). Einen Tag später ist die Gelbfärbung noch stärker. Es wird Blut abgenommen und ins Labor geschickt.
Um 22 Uhr ruft die Hebamme im Labor an und fragt den Leberwert ab. Der liegt um ein Vielfaches über der Norm. Dies hätte zu einer umgehenden Krankenhauseinweisung und sofortigen Behandlung führen müssen, so später ein medizinischer Sachverständiger. Ja, schon die Gelbfärbung am 17. hätte zu einer umgehenden Behandlung führen müssen.
Die Hebamme aber wartet bis zum 19. September, um das Mädchen in die Klinik einzuweisen. Auf dem Weg dorthin im Auto kommt sogar ein Anruf des Laborarztes, der fragt, ob das Kind endlich in ein Krankenhaus gebracht wird. „Der hohe Blutwert hatte ihn offensichtlich schockiert“, sagt Beate Steldinger.
Der Blutaustausch und die Phototherapie – die Kinder werden unter eine Lampe mit kurzwelligem blauen Licht gelegt, um das gefährliche Bilirubin in wasserlösliches Lumirubin zu wandeln – sorgen für normale Leberwerte. Die eingetretene Hirnschädigung war aber nicht mehr rückgängig zu machen. Steldinger: „Darunter muss Lara lebenslang leiden. Sie ist schwerstbehindert.“ Motorisch wird das Mädchen nie über den Stand eines sechmonatigen Babys herauskommen, immer auf den Rollstuhl und fremde Hilfe angewiesen bleiben.
Immerhin bleiben dem Mädchen und ihren Eltern ein langer Prozess erspart. „Nach langen und harten Verhandlungen“ war die Haftpflichtversicherung der Hebamme bereit, 1,6 Millionen Euro zu zahlen. Steldinger: „So ist zumindest Laras Zukunft finanziell vernünftig abgesichert und die Familie kann Anschaffungen tätigen, um das Leben von Lara so gut wie möglich zu erleichtern.“
John Schneider