Gelähmt nach OP in Alpha-Klinik: Patient verklagt Ärzte

2004 lässt sich Gerhard K. in der Alpha-Klinik behandeln. Heute ist er teilweise querschnittsgelähmt. Jetzt hat ein Gutachter erklärt: Ex-Chef der Alpha-Klinik handelte „grob fehlerhaft“.
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Von einem Patienten verklagt: Horst Dekkers, ehemaliger Chef der Alpha-Klinik.
az Von einem Patienten verklagt: Horst Dekkers, ehemaliger Chef der Alpha-Klinik.

MÜNCHEN - 2004 lässt sich Gerhard K. in der Alpha-Klinik behandeln. Heute ist er teilweise querschnittsgelähmt. Jetzt hat ein Gutachter erklärt: Ex-Chef der Alpha-Klinik handelte „grob fehlerhaft“.

Alpha-Klinik und kein Ende: Horst Dekkers und zwei seiner Mitarbeiter sind von einem Patienten auf Schmerzensgeld verklagt worden. Streitwert: 350.000 Euro. Gerhard K. hatte sich 2004 wegen großer Schmerzen zweier Operationen an der Hals- und Lendenwirbelsäule unterzogen. Doch beim ersten Eingriff ging etwas schief, in der Folge wurde der Patient dann zu spät versorgt. Resultat: Gerhard K. ist teilweise querschnittsgelähmt.

„Mein Mandant kann sich nur mit einem Rollator bewegen", berichtet Anwältin Marga Wolpert. Neben dem Operateur sollen zwei Ärzte nach der Operation versäumt haben, den Patienten, der laut Neurologe Querschnittssymptome zeigte, in eine Spezialklinik zu verlegen. Einer war noch unerfahren, ein zweiter beließ es zunächst bei Cortisonstößen. „Ein Fehler, aber kein grober“, befand der Gutachter. Ein grober Fehler sei, dass der erfahrene Dekkers, der in den USA weilte und telefonisch informiert wurde, trotz der Symptome nicht die Verlegung veranlasste.

Die 9. Zivilkammer des Landgerichts schlug einen Vergleich vor, der sich um die 200.000 Euro bewegen könnte. jot

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