Gekündigte Sparverträge bei der Stadtsparkasse: Grund zur Klage

Mehr als 1.300 Kunden schließen sich einer Musterklage der Verbraucherzentrale an. Tausende Sparverträge bei der Stadtsparkasse München waren gekündigt worden - eventuell zu Unrecht.
von  AZ
Die Zentrale der Stadtsparkasse München im Tal.
Die Zentrale der Stadtsparkasse München im Tal. © Stadtsparkasse München

München - Für bis zu 28.000 Kunden der Stadtsparkasse München gibt es Hoffnung: Sie hatten seit den 1990er-Jahren das Produkt "Prämiensparen flexibel" abgeschlossen. Das war eher niedrig verzinst. Wegen der Prämien ergab sich für das Produkt aber eine immer bessere Rendite und das wurde aufgrund der Nullzinspolitik seit der Finanzkrise für die Sparkasse zunehmend zum Problem. Sie kündigte deshalb die Verträge.

"Betroffene schützen sich vor der Verjährung von Ansprüchen"

Die Kündigungen seien allerdings zu Unrecht erfolgt, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband und hat deshalb bereits Ende Januar gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern (VZ) eine Musterfeststellungsklage eingereicht.

Wie die VZ am Dienstag bekannt gab, haben sich bereits mehr als 1.300 Sparer in den ersten Wochen nach Eröffnung des Klageregisters eingetragen. Mit dieser Zahl ist die Fortführung des Verfahrens gesichert. Denn es müssen sich zwei Monate nach Eröffnung des Klageregisters mindestens 50 Personen angemeldet haben.

Stadtsparkasse München: Wer kann Ansprüche anmelden?

"Verbraucher können sich kostenlos registrieren und so von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren", sagt Sascha Straub, der Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der VZ Bayern. "Gleichzeitig schützen sich Betroffene vor der Verjährung von Ansprüchen."

 

Bereits seit dem 4. März ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München beim Bundesamt für Justiz eröffnet. "Für Sparer besteht noch ausreichend Gelegenheit, ihre Ansprüche anzumelden. Noch steht der Zeitpunkt der Verhandlung nicht fest", so Straub. Trotzdem rät er, nicht zu lange damit zu warten, um Zeitnot zu vermeiden.

"Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich" 

In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht klärt sich, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klarstellen, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. "Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich. Wir gehen zudem davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat", sagt Straub weiter. Laut der VZ belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.

Beteiligen können sich alle Kunden, die bei der Stadtsparkasse München einen Sparvertrag "Prämiensparen flexibel" abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um zu bestimmen, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check auf www.verbraucherzentrale-bayern.de nutzen. "Circa 4.000 Verbraucher haben diesen Online-Check bereits für sich durchgeführt. Der Zeitaufwand dafür beträgt nur wenige Minuten", sagt Straub.

"Prämiensparen flexibel": Verbraucherzentrale hilft weiter

Passt mein Fall zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Fragen wie diese beantwortet die Verbraucherzentrale noch bis zum 12. Mai am eigens dafür eingerichteten, kostenlosen Infotelefon. Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sind Rechtslotsen unter der Telefonnummer 089/90 40 97 14 zu erreichen.


Alle Informationen zur Klage sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder www.musterfeststellungsklagen.de zusammengefasst. Auf den Webseiten gibt es dann auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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