Geiselnahme in TU: Was die Zeugen erzählen
München - Über mehrere Stunden war das Opfer der Geiselnahme im TU-Gebäude am ersten Prozesstag vernommen worden. Tapfer habe die 24-Jährige trotz ihrer großen Nervosität alle Fragen beantwortet, da sind sich die Beobachter einig.
Ein Thema: Die Morgengabe. Auch darüber war das iranische Paar, das im November 2017 nach islamischem Recht verheiratet wurde, in Streit geraten. Die junge Frau soll aber inzwischen vor dem Familiengericht auf diese traditionelle Zahlung ihres Mannes verzichtet haben.
Das Opfer und der Angeklagte sind mittlerweile geschieden
Ihr Ex-Mann - das Paar ist seit einigen Monaten geschieden - will zwar nichts zur Sache sagen, hat aber bereitwillig Auskunft über seinen Lebenslauf gegeben. Dabei kam auch die Sprache auf seine psychischen Behandlungen. Der 34-Jährige will immer wieder Stimmen gehört haben. Außerdem habe er an unkontrollierbaren Anfällen von Zuckungen gelitten, erklärt Ben F. (Name geändert) der Strafkammer unter dem Vorsitz von Frank Schaulies.
Die Richter hören am zweiten Tag des Prozesses die Zeugen des Tatgeschehens an. Laut Staatsanwalt Laurent Lafleur hatte Ben F. seine Ex-Frau am 22. Juli 2019 zunächst mit einer Tüte bedroht. In dieser sei Säure, gab Ben F. vor. Tatsächlich handelte es sich aber lediglich um Cola. Als die Frau zur Toilette wollte, begleitete sie ihr Mann.
Blutverschmiert geflüchtet
Auf der Toilette schlug er zunächst im Streit auf sie ein, zückte dann laut Anklage das Messer und fügte seinem Opfer an Kinn, Jochbein und am Mund Schnittwunden zu, die massiv bluteten. Die Frau erlitt zudem Hämatome und eine Gehirnerschütterung.
Blutverschmiert habe die verletzte Frau dann die Flucht ergriffen. Das bestätigen gleich mehrere Zeuginnen.
Eine Studentin, die im Vorraum der Damentoiletten stand, berichtet, dass die Frau zuvor geschrien habe und sich gegen den Angreifer wehrte. "Ich war damals auf Krücken unterwegs und bin nach draußen, um Hilfe zu holen", berichtet eine 22-jährige Studentin von dem Vorfall.
Ein Mitstudent habe dann eingegriffen und den Angreifer zu Boden gebracht. Dieser Lebensretter soll zu einem späteren Zeitpunkt noch gehört werden. Der Prozess wird fortgesetzt.
Morgengabe: Lebensversicherung der Ehefrau
Die muslimischen iranischen Ehefrauen haben einen Rechtsanspruch auf Morgengabe. Ihren Namen verdankt die Morgengabe dem Brauch, dass der Ehemann am Morgen nach der Hochzeitsnacht seiner Frau ein großes Geldgeschenk macht.Dieses Geschenk gehört ihr allein und dient der Frau als Lebensversicherung für den Fall des Todes ihres Mannes. Oder für den Fall der Scheidung, da sie keinen Anspruch auf Güterausgleich und nur zeitlich begrenzt Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat.
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