Geht nicht, gibt's nicht

Der AZ-Redakteur Christian Pfaffinger über die Platzvergabe beim NSU-Prozess
Die Münchner Justiz handelt korrekt – aber handelt sie auch richtig? Bei der Vorbereitung des NSU-Prozesses ist das Oberlandesgericht (OLG) vorsichtig und prüft jede Maßnahme peinlich genau. Das Gericht will verhindern, dass das Verfahren im Nachhinein wegen formaler Mängel angefochten werden kann.
Eine Revision des NSU-Prozesses wäre die größte denkbare Blamage. Deshalb sind die Presse-Plätze im Gerichtssaal streng nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben worden. Nach nicht mal einem Tag waren alle Plätze weg. Die türkischen Medien meldeten sich zu spät. Selber schuld, könnte man sagen.
Doch erstens wurden sie nicht wie viele deutsche Medien persönlich angeschrieben, zweitens bleibt die enorme Bedeutung des Verfahrens in der Türkei unberücksichtigt: Acht der zehn NSU-Opfer hatten türkische Wurzeln. Die türkische Öffentlichkeit muss den Prozess unmittelbar und unabhängig verfolgen können - und darf nicht auf deutsche Medien angewiesen sein. Wenn zum Prozessauftakt türkische Journalisten draußen bleiben müssen, fragt niemand nach juristischen Details.
Die Frage wäre: Warum gab es keine Lösung? Das Gericht sollte mögliche Auswege wie eine Übertragung in einen anderen Gerichtssaal noch einmal gründlich prüfen - und einen Weg finden. Das OLG steckt in der Zwickmühle: Formaljuristisch korrekt ist eben nicht gleich richtig. Die Welt schaut auf München ab 17. April.