Gehörloser Julius: Der Bezirk zahlt seinen Schulweg
Niederlage und Erfolg vor Gericht für den gehörlosen Julius W.: Der Elfjährige wollte, dass der Landkreis die Kosten für seinen Schulweg zahlt. Das muss er jedoch nicht. Dafür ist der Bezirk zuständig.
München – Der Landkreis Landsberg am Lech muss die Kosten für den Schulweg eines gehörlosen Jungen nicht bezahlen. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage des Elfjährigen am Dienstag ab, weil das von ihm besuchte Gymnasium in München nicht die nächstgelegene Schule im Sinne des Gesetzes sei (Az.: M 3 K 11.5448).
Jetzt übernimmt dafür der Bezirk die Kosten als Teil der Eingliederungshilfe. Die Eltern hatten das staatlich anerkannte private Lehrinstitut Derksen in München für ihren Sohn wegen der gemeinsamen Klassen für behinderte und nicht behinderte Kinder gewählt.
Nach dem Übertritt auf das Gymnasium im Schuljahr 2011/12 bezahlte zwar zunächst der Landkreis die Fahrten nach München, lehnte aber den Antrag auf Übernahme der Kosten ab und nahm den Verwaltungsrechtsstreit in Kauf. „Für uns geht es um die Klärung der Rechtslage“, sagte ein Vertreter des Kreises in der mündlichen Sitzung.
Darauf legte auch eine Sprecherin des Bezirks Wert. Mit seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht nun Klarheit geschaffen: Der Landkreis ist für die Kosten nicht zuständig, weil er sie nur für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart tragen muss.
Die Schulwegkosten sind im Falle des behinderten Gymnasiasten aber Teil der Eingliederungshilfe, die der Bezirk leistet. „Das Wohl des Kindes steht ganz oben“, betonte der Landkreis-Vertreter. „Wir fordern die Zahlungen für das eine Jahr nicht zurück, wenn sie nahtlos auf den Bezirk übergehen.“
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