"Geh' weg du Penner!" - Wenn der U-Bahnhof zum Tatort wird

Zwei Männer geraten an einem U-Bahnhof aneinander. Der Ältere stürzt, schlägt mit dem Kopf auf und stirbt. Nun ist das Urteil gegen seinen Angreifer gefallen - nicht die einzige folgenschwere Begegnung in einer U- oder S-Bahn-Station, die vor Gericht landet.
von  dpa

München - Es ist eigentlich eine Lappalie, die einen Senior das Leben und einen 37-Jährigen die Freiheit kostet. Beide treffen im Juni 2016 am U-Bahnhof Marienplatz in München zusammen. Der 87-Jährige hat es eilig und drängt sich am Jüngeren vorbei. Dieser ist mit seiner Freundin unterwegs und will sich das nicht gefallen lassen. Es folgen ein kurzes Wortgefecht und beim Einsteigen in die Bahn ein Stoß des Jüngeren gegen die Brust des Seniors. Der fällt ungebremst auf den Hinterkopf und stirbt drei Monate später.

Das Landgericht München I verurteilt den Schubser am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft. 10.000 Euro Schmerzensgeld muss er zudem an die Hinterbliebenen zahlen.

"Geh' weg du Penner!" ruft der Angreifer laut Zeugenaussagen noch und schlägt zu. Vor Ort will er seinem Opfer dann aufhelfen, entschuldigt sich - so wie später auch vor Gericht. Er habe das nicht gewollt.

Immer wieder wird der Bahnhof zum Tatort

Die Reue wirke echt und sei strafmildernd gewertet worden, sagt der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Doch der Angeklagte habe den Sturz des "rüstigen älteren Herrn" mit all seinen Folgen billigend in Kauf genommen.

Es ist nicht das erste Mal, dass aus einem U-Bahnhof ein Tatort wird. Ein Fall aus Berlin macht besonders viele Schlagzeilen: Ende Oktober 2016 wird eine junge Studentin am U-Bahnhof Hermannstraße von einem 28-Jährigen mit voller Wucht eine Betontreppe runtergetreten. Die 26-Jährige bricht sich einen Arm und erleidet wie der 87-Jährige in München eine Platzwunde am Kopf. Das Berliner Landgericht verurteilt ihren Angreifer, einen ebenfalls drogensüchtig Mann, im Juli dieses Jahres zu zwei Jahren und elf Monaten Haft. Spontan und willkürlich sei der Angriff gewesen, sagte die Richterin. Das habe das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit stark beeinflusst.

Wenige Tage nach dem Urteil sorgte ein weiterer und ähnlicher Fall aus Berlin für Empörung. Am U-Bahnhof Alexanderplatz stößt ein Mann einen 38-Jährigen mit einem heftigen Schlag gegen den Kopf eine Treppe herunter. Schwere Kopfverletzungen sind die Folge.

Täter bereits einschlägig vorbestraft

Auch an S-Bahnhöfen kommt es immer wieder zu blutigen Zwischenfällen. Eines der bekanntesten Beispiele: Der Fall Dominik Brunner aus dem Jahr 2009. Der Geschäftsmann stellt sich in München-Solln schützend vor Kinder, die von zwei Heranwachsenden bedroht werden und wird verprügelt. Auch er stirbt später an seinen Verletzungen. Brunners Einsatz wird zum Symbol für Zivilcourage. Die Täter sind damals 17 und 18 Jahre alt und werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der 37-Jährige im aktuellen Fall, groß und schlank, dunkle Haare und dunkle Kleidung, sitzt auf der Anklagebank und wirkt gefasst. Es ist nicht das erste Mal, dass der seit Jahren drogenabhängige Deutsche verurteilt wird. Er gilt als einschlägig vorbestraft. Das Gericht ordnet die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an. Die hatte auch der Verteidiger gefordert. Die Geschehnisse vom Marienplatz fasst das Gericht so zusammen: "Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände."

Mit Blick auf den anstehenden Entzug sagt der Richter zum Angeklagten: "Sie haben die Chance, Ihr Leben wieder auf die Reihe zu bekommen." Es sei eine Chance, endlich gesund zu werden.

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