Gegenwind vom Gericht für Hubschrauber-Landeplatz

Die Oberschleißheimer fürchten den Lärm, wenn Hubschrauber der die Landespolizei dort aufsteigen. Ihre Klage scheint Erfolg zu haben.
von  John Schneider

München Über den Wolken mag die Freiheit wohl grenzenlos sein, darunter sind aber immer noch einige Regeln zu beachten. Dass muss jetzt wohl auch die Regierung von Oberbayern erfahren. Das Projekt, die Hubschrauberstaffel der Landespolizei nach Oberschleißheim zu verlegen, hat starken Gegenwind bekommen.

Die Gemeinde Oberschleißheim hatte gegen die Verlegung der Staffel geklagt – und scheint sich damit durchzusetzen. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts traf zwar bis Redaktionschluss noch keine Entscheidung, deutete bei der heutigen Verhandlung aber an, dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig sei, um die Rechte der Gemeinde zu berücksichtigen. Das würde zumindest einen erheblichen Aufschub der Staffel-Verlegung bedeuten.

Was die Oberschleißheimer fürchten: 3500 zusätzliche Hubschrauberflüge im Jahr – zu jeder Tages- und Nachtzeit – prognostiziert der TÜV für das Jahr 2021. Dann wäre es aus ist mit der relativen Ruhe im Münchner Norden. Das Protestpotenzial ist dementsprechennd groß: Im Genehmigungsverfahren waren bereits 264 Einwendungen von privater Seite bearbeitet worden.

Zwar unterhält die Bundespolizei dort bereits seit 1962 einen Hubschrauber-Landeplatz. Aber: „Die Zahl der Flüge hält sich in Grenzen, das ist tolerierbar“, erklärte Christian Kuchlbauer. Oberschleißheims Bürgermeister war die Freude über die Tendenz des Gerichts anzumerken.

Auch einige andere Schleißheimer hatten gestern offenbar den Weg zum Verwaltungsgericht in der Bayerstraße gefunden. Jedenfalls war beifälliges Gemurmel unter den Zuhörern zu vernehmen, als die Richterin Elisabeth Zollner-Niedt erklärte, dass die Kammer bei der geplanten baulichen Veränderung des Flugplatzes ein Planfeststellungsverfahren für notwendig erachtet.

Die Regierung von Oberbayern hat es sich also bei der Genehmigung des Landeplatzes wohl etwas zu einfach gemacht. Ihre Vertreter argumentierten heute, dass es sich rein rechtlich um eine neue Anlage halte, die ohne Planfeststellung auskomme. Neue Anlage deswegen, weil es mit der Landespolizei einen neuen Betreiber des Flugplatzes.

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