Gegen Glastür gerannt: Kundin verklagt Kaufhaus - und verliert

Tückische Glastür: Eine Frau ist in einem Münchner Kaufhaus gegen eine Glastür gerannt und verletzte sich. Jetzt lehnte ein Gericht ihre Schmerzensgeldklage ab. Die Glastür sei nicht zu übersehen gewesen.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Tückische Glastür: Eine Frau ist in einem Münchner Kaufhaus gegen eine Glastür gerannt und verletzte sich. Jetzt lehnte ein Gericht ihre Schmerzensgeldklage ab. Die Glastür sei nicht zu übersehen gewesen.

Wenn eine unachtsame Kundin mit dem Kopf gegen die Glastüre eines Kaufhauses knallt, muss das Unternehmen kein Schmerzensgeld zahlen. Das gilt zumindest dann, wenn die Eingangstüre durch Aufkleber und auffällige Metallgriffe als solche erkennbar ist, wie das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. Ein „verständiger Besucher“ eines Kaufhauses müsse im Eingangsbereich schlichtweg mit dem Vorhandensein von Glastüren rechnen und dürfe nicht sorglos darauf vertrauen, dass er den Eingang ungehindert passieren könne, teilte das Gericht mit.

Im vorliegenden Fall hatte die Kundin im Juni 2008 eine Gehirnerschütterung erlitten, als sie mit dem Kopf gegen die geschlossene Glastüre stieß. Da die Frau auch eine Zeitlang nur noch verschwommen sehen konnte, hatte sie ein Schmerzensgeld von rund 1250 Euro verlangt – wegen einer angeblichen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch das Kaufhaus. Das Gericht befand jedoch, die Glastür sei durch mehrere Aufkleber zu den Öffnungszeiten, zum Rauchverbot sowie zu Pay-Back-Informationen und durch auffällige Metallgriffe gut erkennbar gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig

dpa

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