Gegen Auto von Hendllieferanten getreten: Saftige Geldstrafe!

Weil er einen Hendllieferanten am Wegfahren gehindert und eine Delle in sein Auto getreten hat, muss ein Münchner eine saftige Geldstrafe zahlen. Vor Gericht halfen alle Ausflüchte nichts. 
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Das Gericht verurteilte den Münchner zu einer Schadensersatzzahlung.
Uli Deck/dpa Das Gericht verurteilte den Münchner zu einer Schadensersatzzahlung.

Weil er einen Hendllieferanten am Wegfahren gehindert und eine Delle in sein Auto getreten hat, muss ein Münchner eine saftige Geldstrafe zahlen. Vor Gericht halfen alle Ausflüchte nichts.

München - Sein Tritt gegen den Kotflügel kommt einen Münchner teuer zu stehen. Das Amtsgericht München verurteilte den Mann zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 3.820,50 Euro. Ausgelöst hatte den Tritt ein Streit um eine versperrte Einfahrt.

Im April letzten Jahres fuhr der Fahrer einer Obergiesinger Hendlgastronomin eine Lieferung in der Grünwalder Straße aus. Er parkte sein Auto dafür vor einer Garageneinfahrt. Zu diesem Zeitpunkt wollte der Beklagte gerade mit seinem Auto aus der Tiefgarage ausparken - und sah sich von dem Auto gestört.

Anwohner hindert Lieferanten am Wegfahren

Er sprach den Lieferanten an und forderte ihn auf, wegzufahren. Der Hendllieferant seinerseits gab an, eh gleich wieder weg zu sein und begab sich ins Haus. Als er zurückkam, hatte sich der Beklagte hinter das Auto gestellt um ein Wegfahren zu verhindern. Zudem hatte er die Polizei verständigt. Trotz mehrfacher Aufforderung und der Bitte, sich lediglich das Kennzeichen zu notieren, gab er den Weg für mindestens eine halbe Stunde bis zum Eintreffen der Polizeibeamten nicht frei.

Mehr noch, der Mann trat in den hinteren linken Radkasten und hinterließ eine Delle in dem Zustellerauto. Der Schaden wurde später auch von der Polizei aufgenommen.

Über 3.000 Euro Schadensersatz

Zwar sagte der Beklagte vor Gericht aus, weder er noch seine Frau könnten sich an einen Tritt erinnern. Den Richter aber überzeugte das nicht. Zu eindeutig sei die Beweislage gewesen. "Das Gericht geht (...) davon aus, dass der Beklagte durch einen willentlichen Tritt die streitgegenständliche Delle verursacht hat. Nach den in Augenschein genommenen Fotos vom Schaden sind keine Kratzer an der Delle zu sehen, die auf den Anstoß mit einem harten Gegenstand schließen ließen, so dass die Schadensverursachung durch einen Tritt ohne weiteres plausibel erscheint."

Das Urteil ist nach Verwerfung der nachfolgend nicht begründeten Berufung rechtskräftig.

Lesen Sie hier: Hooligan-Schlägerei in München - Polizei sucht diese Bayern-Fans!

 

 

 

 

 

 

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