Geflohener Student darf mit Kampfhund weiterreisen
Der aus Marokko stammende Student war am Donnerstagnachmittag via Polen und Salzburg in einem Regionalexpress in München angekommen. Im Zug herrschte ob des ungesicherten Kampfhundes große Aufregung, Mitreisende informierten die für den Bahnverkehr zuständige Bundespolizei. In München wartete deshalb ein Hundeführer auf den Studenten. Eine Überprüfung ergab, dass die Einfuhr und der Besitz des "Staffordshire-Terriers" in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Eine Ausnahme sah der Beamte als gegeben an und ließ Student wie Hund - nun angeleint und mit Maulkorb versehen - weiterreisen. Allerdings nicht ohne Belehrung, dass er sich in Dortmund gleich bei den Behörden zu melden habe, um das weitere Vorgehen mit Blick auf den Hund zu klären.