Geflohener Student darf mit Kampfhund weiterreisen

Ein unangeleinter Kampfhund ohne Beißkorb in einem Zug - da versteht die Bundespolizei normalerweise keinen Spaß. Doch in Kriegszeiten ist manches anders: Als Münchner Beamte feststellten, dass der Besitzer des Hundes ein aus der Ukraine geflohener Student auf der Durchreise zu Verwandten in Nordrhein-Westfalen ist, schenkten sie ihm einen Maulkorb und ließen ihn trotz fehlender Unbedenklichkeits-Papiere mit dem Kampfhund weiterreisen. Dies teilte die Bundespolizei am Freitag mit.
dpa |
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München

Der aus Marokko stammende Student war am Donnerstagnachmittag via Polen und Salzburg in einem Regionalexpress in München angekommen. Im Zug herrschte ob des ungesicherten Kampfhundes große Aufregung, Mitreisende informierten die für den Bahnverkehr zuständige Bundespolizei. In München wartete deshalb ein Hundeführer auf den Studenten. Eine Überprüfung ergab, dass die Einfuhr und der Besitz des "Staffordshire-Terriers" in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich ist.

Eine Ausnahme sah der Beamte als gegeben an und ließ Student wie Hund - nun angeleint und mit Maulkorb versehen - weiterreisen. Allerdings nicht ohne Belehrung, dass er sich in Dortmund gleich bei den Behörden zu melden habe, um das weitere Vorgehen mit Blick auf den Hund zu klären.

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