Gefährliche Böller: Finger weg von „La Bomba“ und „Widowmaker“
Vorsicht bei illegalem Feuerwerk: Was man bei Raketen und Böllern unbedingt beachten sollte. Und was man wissen muss, wenn beim Jahreswechsel doch etwas schief läuft
München - Sie sind grellbunt und haben so knallige Namen wie „La Bomba“, „Widowmaker“ oder „Cobra 12“. Man bekommt sie auf den Asiamärkten jenseits der bayerisch-tschechischen Grenze. Manche schon für zwei Euro. Die Böller sind extrem gefährlich, warnt das LKA.
Wer die Finger nicht davon lassen kann, riskiert seine Gesundheit und jede Menge Ärger.
DER KLASSIKER Ein Münchner wurde mit einer ganzen Wagenladung illegaler Böller an der Grenze bei Waldsassen erwischt. Insgesamt 46 Kilo Raketen und Böller wurden bei ihm beschlagnahmt.
WELCHE STRAFEN DROHEN? Wer erwischt wird, ist dran wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Dafür drohen Geldstrafen. In besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis.
WORAN ERKENNT MAN ILLEGALE KRACHER? Keinesfalls sollte man Böller im Ausland kaufen. Illegale Ware erkennt man an der fehlenden Pyrotechnikklasse und am fehlenden CE-Prüfzeichen, sowie der fehlenden BAM, der Kenn-Nummer der Bundesanstalt für Materialforschung.
WO KAUFT MAN GEFAHRLOS? Ab Freitag dürfen Raketen und Böller bei uns in den Geschäften sowie in Supermärkten, Discountern und Baumärkten verkauft werden.
WAS MUSS MAN BEACHTEN? Pyrotechnik ist bei uns in zwei Kategorien eingeteilt. Gruppe 1: frei ab 18 Jahren. Gruppe 2: Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen oder Wunderkerzen darf man ab 12 Jahren kaufen.
WANN DARF MAN KRACHEN? Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag ist böllern erlaubt. In der Regel darf man Feuerwerk von 18 bis 7 Uhr abbrennen.
WO IST ES VERBOTEN? Generell hat man mit Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen nichts verloren. Auch Schlösser, Burgen und Residenzen sind tabu.
WAS MUSS MAN BEACHTEN? Feuerwerk niemals in der Hand zünden. Sicherheitsabstand einhalten. Blindgänger entsorgen. Fenster schließen. Raketen aus einer standfesten Vorrichtung abschießen.
WER HAFTET? Schäden an der Einrichtung übernimmt die Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden an Häusern. Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man als Partygast in einer fremden Wohnung Schaden anrichtet. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerk verletzt und einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Schäden am Auto kann man der Teilkaskoversicherung melden.
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