Gedränge am Bahnsteig: Frau verletzt sich schwer

Unfall beim Aussteigen im Gedränge: Die Klägerin (55) will Schmerzensgeld und Schadenersatz von der BOB einfordern.
John Schneider
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Klägerin Monika J. (55) im Gerichtsflur.
jot Klägerin Monika J. (55) im Gerichtsflur.

München - "Mind the gap" (Achten Sie auf die Lücke) – so wird in der Londoner U-Bahn vor dem Spalt zwischen Zug und Bahnsteig gewarnt. Aus gutem Grund. Das weiß auch Monika J. (55).

Ihr wurde ein solcher Spalt am 12. Januar 2017 zum Verhängnis. Die Apotheken-Angestellte wollte an diesem Tag gegen 18.30 Uhr zurück nach Hause. Nach Waakirchen. Ihre BOB fuhr am Bahnhof Siemenswerke ein.

Das Gedränge war groß, neben der Klägerin wollten etwa zehn andere Fahrgäste durch denselben Zustieg. Monika J. erinnert sich: "Ich habe auf den Knopf gedrückt, dann wurde ich geschubst."

Unfall beim Aussteigen: Schien- und Wadenbeinbruch

Ihr linkes Bein geriet in die Lücke zwischen Bahnsteig und Zug. Unter Schmerzen wird ihr in den Zug geholfen. Sie fährt nach Holzkirchen, kommt dann nach Bad Tölz ins Krankenhaus. Dort wird ihr Bein geröntgt. Das Ergebnis: Schien- und Wadenbeinbruch. Sie wird zur weiteren Behandlung nach Murnau transportiert.

Der Unfall hat auch berufliche Konsequenzen. Monika J. ist damals in der Probezeit und verliert ihren Job. Lange zu stehen fällt ihr immer noch schwer. Sie hat bis heute Schmerzen im Bein, aber immerhin einen neuen Job im Außendienst gefunden.

Unfall beim Aussteigen: BOB wehrt sich gegen Vorwürfe

Doch wer ist schuld an dem Unfall? Der Spalt sei 28 Zentimeter breit gewesen. Und ungesichert, argumentiert die 55-Jährige. Sie ist der Ansicht, dass die BOB haftet, weil an dem Zug, im Gegensatz zu neuen Modellen kein Gitter unter dem Zustieg angebracht war. Damit wurde gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen, sagt die Klägerin.

Sie fordert 12.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz für ihren Lohnausfall. Die BOB wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Verhandlung am Donnerstag ist dann sehr kurz.

Einen Vergleich lehnt die BOB ab. Der Richter will am 27. August sein Urteil verkünden. Es sei denn, er kommt zu dem Schluss, dass ihm noch weitere Beweise vorgelegt werden müssen. Monika J. hofft, dass sich noch Zeugen melden, die sich an den Unfall im Januar 2017 erinnern.

Lesen Sie hier: LMU im Visier - Zehntausende Euro für Taxifahrten und Reisen?

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