Gebrochene Oberschenkel beim Airboarding - Veranstalter verurteilt

Bei einer Fahrt mit einem Luftkissen auf Schnee hat sich eine Frau beide Oberschenkel gebrochen – das Landgericht München II hat deswegen den Veranstalter der sogenannten Airboarding-Aktion zur Zahlung von fast 10.800 Euro verurteilt.
dpa |
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Der Flughafen München klagte als Arbeitgeber der Frau gegen den Airboarding-Veranstalter. (Symbolbild)
Uli Deck/dpa Der Flughafen München klagte als Arbeitgeber der Frau gegen den Airboarding-Veranstalter. (Symbolbild)

München - Die junge Frau war nach Angaben des Gerichts vom Montag im Winter 2016 auf der Firstalm bei Schliersee (Lkr. Miesbach) einen Hang hinuntergerutscht und gegen eine Kuhtränke geknallt, die halbverborgen im Schnee stand. Mehr als sechs Monate habe sie wegen der Verletzung nicht arbeiten können. Gegen den Veranstalter klagte die Flughafen München GmbH, weil sie die Frau als Arbeitgeberin weiter bezahlt hatte.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Vorsitzende Richterin argumentierte, der Veranstalter habe die Kuhtränke in Form einer Badewanne nicht entfernt oder gesichert und so erheblich gegen seine Pflichten verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Airboards sind normalerweise dreieckige Luftkissen mit zwei Haltegriffen. Mit dem Bauch legt sich der Fahrer darauf und rutscht mit dem Kopf voraus einen schneebedeckten Hang hinunter.

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