Gebrauchtwagen-Prozess: Kein Umtausch trotz Abgasskandal

Die Dieselaffäre beschäftigt auch in München weiterhin die Justiz. Der Klage eines Audikäufers gegen einen Gebrauchtwagenhändler räumt ein Gericht allerdings nur geringe Chancen ein.
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Das Oberlandesgericht in München: Um so einen Audi geht es bei dem Gerichtsprozess.
Peter Kneffel/dpa/AZ Das Oberlandesgericht in München: Um so einen Audi geht es bei dem Gerichtsprozess.

München - Gleich zu Anfang des Verfahrens versuchte das Gericht den Kläger doch noch zur Vernunft zu bringen . "Hier haben wir eine ganze Reihe von Problemen für Sie als Klagepartei, ich rate Ihnen deshalb wirklich zur Rücknahme der Berufung", sagte die zuständige Richterin am Oberlandesgericht. Doch weder der Kläger noch sein Anwalt wollten dieser deutlichen Empfehlung folgen.

Die Fronten so verhärtet hatte ein gebrauchter Audi A3 TDI. Der Kläger, ein Schreiner aus dem schwäbischen Raum, hatte den Wagen bereits vor knapp drei Jahren bei einem Gebrauchtwarenhändler in Ingolstadt gekauft und 18.550 Euro dafür gezahlt. Doch knapp zwei Jahre darauf flatterte dem Käufer ein Schreiben ins Haus: Der Wagen sei von der "Rückrufaktion Diesel-Abgas" betroffen. Die Abgaswerte waren durch eine Software zugunsten von Audi manipuliert worden. Der Wagen des Schreiners müsse deshalb umgerüstet werden.

Doch statt dieser Aufforderung nachzukommen, focht der Mann den Kaufvertrag an. Er sei von dem Gebrauchtwarenhändler arglistig getäuscht worden. Der Verkäufer hätte wissen müssen, dass Audi an den Autos manipuliert hatte. Der Händler jedoch verweigerte die Rücknahme. Der Mann zog daraufhin zunächst vor das Landgericht in Ingolstadt. Das wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht ausreichend belegen können, worin die Täuschung durch den Gebrauchtwarenhändler bestanden habe. Der Händler sei "rechtlich vollkommen eigenständig", befand das Gericht und hätte nicht über die Manipulationen bei Audi Bescheid wissen können.

Auch nach dem Gewährleistungsrecht stand dem Kläger der Rücktritt nicht zu, befand das Gericht. Denn der Audihändler hätte durchaus angeboten den Mangel zu beseitigen. Ob der Schreiner darauf überhaupt eingegangen sei, war aus den vorliegenden Unterlagen für das Gericht nicht ersichtlich. Das Oberlandesgericht schloss sich in weiten Teilen der Sicht der Ingolstädter Richter an. Das endgültige Urteil stand jedoch bei Redaktionsschluss am Montagabend noch aus.

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