Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund sagt: "Die Sozialcharta ist ein Witz und wird eine Heuschrecke nicht
vom Kauf abhalten.“
München - Der Wettstreit der Kaufinteressenten für die 32
000 Wohnungen der GBW in Bayern erfüllt
die
Mieterschützer
zunehmend
mit Sorge.
Bei Geboten von mehr als 2,5 Milliarden Euro sei fraglich, wie das kommunale Konsortium der Städte München und Nürnberg mithalten wolle, sagte Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des Landesverbandes Bayern des Deutschen Mieterbundes
:
„Ein kommunaler Käufer wäre uns natürlich am liebsten, aber es ist zu befürchten, dass daraus nichts wird.“
Das schlimmste Szenario wäre aus ihrer Sicht der Verkauf an einen Finanzinvestor, der eine möglichst hohe Rendite machen will. Auch eine Sozialcharta zum Schutz der Mieter, die der Käufer unterschreiben muss, würde dies ihr zufolge nicht verhindern
:
„Die Sozialcharta ist ein Witz und wird eine Heuschrecke nicht vom Kauf der Wohnungen abhalten.“
Derzeit sind neben dem kommunalen Konsortium noch das Augsburger Immobilienunternehmen Patrizia im Rennen sowie die österreichischen Immobilienunternehmen Immofinanz und Conwert
(AZ berichtete)
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Sie dürfen noch bis März die Bücher der GBW prüfen. Danach müssen sie ihre endgültige Offerte abgeben. Derzeit liegen die Gebote bei mehr als 2,5 Milliarden Euro.
Für die BayernLB ist das günstig: Sie muss möglichst viel an dem Verkauf ihres Tochterunternehmens verdienen, um das Geld an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der sie mit Milliardenhilfen vor der Pleite gerettet hatte. Aus Sicht vieler Investoren ist die GBW attraktiv: Allein in München hält sie mehr als 10
000 Wohnungen – beste Vermietbarkeit garantiert.
Weitere große Standorte sind Nürnberg und Erlangen mit mehr als 5000 Wohnungen. GBW-Wohnungen sind aber auch in Regensburg, Aschaffenburg, Landshut, Würzburg, Miltenberg am Main und anderen Städten.
Viele Wohnungen sind zu günstigeren Mietpreisen vermietet als ortsüblich.
In München beispielsweise zahlen viele Mieter weniger als zehn Euro pro Quadratmeter – und damit deutlich weniger als die Durchschnittsmiete von mehr als zwölf Euro. Die Sozialcharta sieht zwar vor, dass die Mieten nach dem Besitzerwechsel innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöht werden dürfen. Exakt diese Maximalhöhe soll aber auch gesetzlich zum Standard werden. Bisher liegt die Erhöhungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren.