Gardasee-Prozess: Anklage fordert lange Haftstrafen für Münchner

Die Staatsanwältin hat sich am Dienstag für eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten für den Lenker des Schnellbootes aus München ausgesprochen. Der Richter könnte am 21. März sein Urteil verkünden.
von  AZ/dpa
Boote liegen im Hafen des kleinen Ortes Maderno: Im Fall zweier Toter auf dem Gardasee nach einer mutmaßlichen Bootskollision hatte die italienische Polizei gegen zwei Deutsche ermittelt - in München läuft der Prozess.
Boote liegen im Hafen des kleinen Ortes Maderno: Im Fall zweier Toter auf dem Gardasee nach einer mutmaßlichen Bootskollision hatte die italienische Polizei gegen zwei Deutsche ermittelt - in München läuft der Prozess. © Daniel Reinhardt/dpa

München/Brescia - Im Strafprozess um den tödlichen Motorbootunfall am Gardasee hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für die beiden deutschen Angeklagten gefordert.

Gardasee-Unfall: Fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung?

Die Staatsanwältin sprach sich am Dienstag für eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten für den Lenker des Schnellbootes aus München aus. Der zweite Insasse und Besitzer des Luxusbootes, ebenfalls aus Bayern, solle zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt werden.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch in allen Anklagepunkten, darunter fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung.

Die beiden Angeklagten waren am späten Abend des 19. Juni 2021 über den beliebten See in Norditalien gefahren und hatten dabei ein kleineres Holzboot gerammt. In diesem saßen Umberto Garzarella (37) und dessen Freundin Greta Nedrotti (24), die durch die Kollision ums Leben kamen. Den Münchnern wurde fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen; sie waren nach der Kollision weitergefahren.

Hauptangeklagter aus München soll den ganzen Tag über Alkohol getrunken haben 

Die Deutschen baten die Hinterbliebenen in dem Prozess um Verzeihung, gaben aber an, den Unfall in der Nacht nicht bemerkt zu haben und davon ausgegangen zu sein, mit Treibholz zusammengestoßen zu sein.

Staatsanwältin Maria Cristina Bonomo lehnte diese Erklärung in ihrem Plädoyer ab. Sie warf dem Hauptangeklagten vor, den ganzen Nachmittag über Alkohol getrunken zu haben und daher nicht mehr fahrtauglich gewesen zu sein, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Sein Zustand habe den tödlichen Unfall provoziert. Die Verteidiger sprachen dagegen von einem Unfall mit tragischen Folgen und einer Vorverurteilung der Deutschen in der Öffentlichkeit.

Richter Mauroernesto Macca könnte am 21. März sein Urteil verkünden.

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