Ganztägiges Alkoholverbot am Hauptbahnhof München: KVR entscheidet am Dienstag

Schon länger wird über eine Ausweitung des nächtlichen Alkoholverbots am Hauptbahnhof München diskutiert. Am Dienstag entscheidet der Kreisverwaltungsausschuss, ob der Alkohol-Bann bald rund um die Uhr gelten soll.
von  AZ
Am Dienstag hat der Stadtrat das ganztägige Alkoholverbot für den Bereich des Hauptbahnhofs München beschlossen.
Am Dienstag hat der Stadtrat das ganztägige Alkoholverbot für den Bereich des Hauptbahnhofs München beschlossen. © dpa/Felix Hörhager/imago/Winfried Rothermel

München - Kommt es bald zu einem ganztägigen Alkoholverbot am Hauptbahnhof? Seit Januar vergangenen Jahres ist der Verzehr alkoholischer Getränke im Bereich um Münchens wichtigsten Verkehrsknoten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt. Schon länger mehren sich die Stimmen, die eine deutliche Ausweitung des Verbots fordern. Am Dienstag entscheidet der Kreisverwaltungsausschuss darüber, zu welchen Zeiten genau das Alkoholverbot gelten soll.

Die Parteien waren in dieser Frage bislang gespalten: Die CSU-Fraktion im Stadtrat zieht eine Ausweitung von 18 Uhr bis 6 Uhr vor. Die SPD hätte derweil nichts gegen ein 24-Stunden-Verbot, allerdings nur unter der Bedingung, dass spezielle Angebote für Alkoholiker angeboten werden.

Polizei: Das bisherige Alkoholverbot hat sich bewährt

Als Beispiel hierfür werden sogenannte "Trinkerstuben" angeführt. Dort können sich die Abhängigen treffen oder auch gegebenenfalls einen Arzt konsultieren. "Es ist uns wichtig, zu helfen, anstatt einfach nur zu verbieten", betonte SPD-Stadtrat Christian Vorländer, der auch Sprecher im Kreisverwaltungsausschuss ist, noch im Oktober.

Hier gilt das Alkoholverbot um den Hauptbahnhof:

Aus Sicht der Polizei hat sich das bisherige Alkoholverbot am Hauptbahnhof bewährt: Jede fünfte Straftat, die in diesem Bereich begangen wird, geschieht laut Polizei unter Alkoholeinfluss. Nach Einführung des Alkoholverbotes sank die Zahl aller Straftaten um 15 Prozent.

Verstöße gegen das Alkoholverbot werden als Ordnungswidrigkeit geahndet: Wer zum ersten Mal erwischt wird, der wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten. Ein zweiter Verstoß kostet 100 und jeder weitere sogar 150 Euro. Wer sich völlig unbelehrbar zeigt, dem kann die Polizei sogar ein Aufenthaltsverbot erteilen.

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