Ganz legal Schmarrn machen – Die AZ hat's getestet!

Sie dachten, Schwarzfahren, Drogenkonsum und Hausfriedensbruch seien strafbar? Zwei Münchner Anwälte haben aufgeschrieben, wie Sie das umgehen – ganz legal. Autor Alexander Stevens und unsere AZ-Reporterin haben das getestet.
Von Anja Perkuhn |
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Anwalt sowie Buchautor Alexander Stevens – am helllichten Tag ertappt bei einer Straftat?
ape Anwalt sowie Buchautor Alexander Stevens – am helllichten Tag ertappt bei einer Straftat?

München - Bevor der Grauzonen-Stadtbummel nach Vorbild des Buchs "Garantiert nicht strafbar" beginnt, legen wir uns erstmal neue Titel zu: Ab sofort sind wir Major Alexander Stevens und Professorin Anja Perkuhn.

Dazu braucht es keinen Trick und der Aufwand ist minimal: Wir beschließen es und nennen uns so. Solange wir einen dieser per Gesetz geschützten Titel nicht dazu verwenden, dass jemand besonderes Vertrauen in die dazugehörigen Fähigkeiten setzt, ist alles gut.

Wozu das Ganze? Zum Beispiel, um jemanden (Gutgläubigen) zu beeindrucken. "Und wenn Sie beim Zahnarzt anrufen und sich als Doktor vorstellen, bekommen Sie viel schneller einen Termin!", sagt Alexander Stevens. Er muss es wissen: Immerhin hat er einen juristischen Doktortitel. Außerdem in seinem Leben schon fünf der im Buch beschriebenen Gesetzes-Lücken genutzt.

Der Major und die Professorin steigen in die S-Bahn – und das geht ganz entspannt sogar ohne Fahrkarte, wenn man ein Shirt, ein Basecap oder wie wir ein Schild trägt, das deutlich anzeigt: Dieser Mensch ist ohne Ticket unterwegs.

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"Sie können mich am Schlumpf schlumpfen" – eine Beleidigung?

Denn strafrechtlich relevant ist die Leistungserschleichung. Und wer seine Absicht laut trampelnd kundtut, der schleicht ja nicht. Zumindest theoretisch. "Es kommt auch immer auf den Richter an", sagt Stevens. Und das erhöhte Beförderungsentgelt muss man im Zweifelsfall auch zahlen.

Vom so gesparten Geld gibt's ein Eis mit Schokosoße (Professorin) und eine Zigarre (Major). Normalerweise würde man es nun vermeiden, in den Klamottenladen oder die Drogerie am Ostbahnhof zu spazieren – immerhin sind an den meisten Eingängen Schilder angebracht mit durchgestrichenen Zigaretten und Eistüten. Und Hausfriedensbruch braucht nun wirklich niemand in seinem Führungszeugnis!

Aber auch dieses Problem haben die Anwalt-Autoren Stephan Lucas und Alexander Stevens schon gelöst – beziehungsweise hat es das Strafgesetzbuch für sie getan. Solche Verbotsschilder haben strafrechtlich nämlich keine Bedeutung. Das Personal müsste direkt zu uns als unerwünschte Personen gehen und uns auffordern, den Laden zu verlassen, erklärt Stevens, die Zigarre im Mundwinkel. Wir verschwinden trotzdem bald.

Die zwei Bundespolizisten vorm Laden könnten wir jetzt im Zucker- und Tabakrausch anpöbeln. Es kommt bei Beleidigungen zwar immer auf den Einzelfall an, aber es gibt Schlupflöcher – zum Beispiel, wenn das Opfer nicht versteht, dass es beleidigt wurde – etwa auf Finnisch. Oder mit einer "unverständlich-sinnlosen und damit neutrale Aussage", schreiben die Anwälte.

Auf die Frage "Was wäre, wenn ich Ihnen sage, Sie könnten mich mal am Schlumpf schlumpfen?", zuckt der ältere Polizist aber nur mit den Schultern und winkt ab. Er habe schon viel Schlimmeres gehört. "Solange man mich nicht körperlich angeht, prallt das an mir ab."

Manchmal überholt das Leben sogar die klügsten Juristen.

Joints nur in Sternform

Das Betäubungsmittelstrafrecht macht Drogenkonsumenten das Leben schwer: Anbau, Herstellung, Handel, Weitergabe, Erwerb und Besitz von Drogen sind strafbar. Aber: der Konsum nicht.

Wenn sich also beispielsweise auf einer Party ein Mensch "opfert" und Gras für alle mitbringt, lernen wir von Stephan Lucas, kommen wir in eine Grauzone. Wer jetzt am Joint zieht, konsumiert nur und hat ihn juristisch betrachtet nie besessen, kann also strafrechtlich nicht belangt werden.

Wichtig ist aber: Den Joint nie im Kreis herumreichen! Wer das Teil weitergibt, entscheidet mit über dessen Verwendung und wird Mit-Besitzer. Also immer schön in Sternform: ziehen, dem "Opfer" zurückgeben, das übergibt an jemand anderen.

Blankziehen – für Frauen

Falls Sie demnächst einmal sehr rigoros die Zuneigung eines anderen Menschen testen wollen, indem sie sich spontan vor ihm entblößen: Tun Sie das ruhig, kein Problem – solange Sie eine Frau sind.

Denn Exhibitionismus ist in Deutschland nur für Männer strafbar – weil laut Bundesverfassungsgericht die männliche Sexualität anders geartet ist als die weibliche.

Anders formuliert: Ein nackter Mann ist schlimmer als eine nackte Frau, weil dessen Geschlechtsteile unzumutbar sind.

"Ich finde es schon anstößig, wenn man die Gleichberechtigung so hochhält, wie es der Gesetzgeber angeblich tut, und dann wiederum entscheidet: Von Exhibitionismus können nur Frauen Opfer sein, weil männliche Sexualität so grob und schlimm ist", sagt Alexander Stevens.

Eine kleine Atombombe

Es wird im Buch ein bisschen makaber – aber auch interessant! – wenn es ums Strafmaß für Anschläge auf menschliches Leben geht.

Denn das "Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie" wird, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen geschädigt wird, in Deutschland nur mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Im Vergleich dazu kann man für das wahllose Erschießen von Zivilisten immerhin bis zu 15 Jahre bekommen.

"Das ist natürlich polarisierend geschrieben", sagt Stevens, "und wenn man darauf aus ist, möglichst viele Menschen zu töten, ist man wieder im Tatbestand des Mordes. Aber es ist tatsächlich so, dass der Gesetzgeber den intelligenten Straftäter hofiert. Je ausgeklügelter Sie vorgehen und je komplizierter es für die Justiz wird, desto eher ist sie bereit, da große Abschläge zu machen", sagt Stevens.

Knall – und weg!

Ein fremdes Auto anfahren – passiert ja mal, auf der Straße oder dem Parkplatz. Keine große Sache, man bezahlt eben den Schaden. Wer sich davonstiehlt, macht sich der Unfallflucht schuldig.

Oder?

Auch da gibt es natürlich eine Lücke: Unfallflucht kann nämlich nur erfolgen, wenn der Knall auf einem öffentlichen Verkehrsweg passiert ist. Gibt es eine Zugangsbeschränkung wie in der Mieter-Tiefgarage oder in einem beschrankten Parkplatz des Arbeitgebers: Glück gehabt. "Schnell abhauen", rät Alexander Stevens und lacht.

Selbst Sachbeschädigung ist es nämlich nur dann, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde – und das muss man erst mal nachweisen. Netter wär's allerdings anders.

Das Buch

Legal aus dem Gefängnis ausbrechen? Kein Problem! Das Buch "Garantiert nicht strafbar" (seit 1. März, Knaur Verlag, 12,99 Euro) von Stephan Lucas und Alexander Stevens liest sich amüsant-überdreht – und soll auch Kritik daran sein, "mit welcher heißen Nadel Gesetze teilweise gestrickt werden".

Hier können Sie das Buch kaufen!

 

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