Galgenfrist für den Transrapid

Am 4. April wird entschieden, ob das Volksbegehren kommt. Dann entscheidet sich, ob der Transrapid endgültig auf dem Abstellgleis endet. Die 1,85 Milliarden Euro teure Trasse zwischen Hauptbahnhof und Flughafen erhitzt weiter die Gemüter.
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Der Transrapid soll vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen führen –wenn ein Volksentscheid ihn nicht doch noch ausbremst.
dpa Der Transrapid soll vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen führen –wenn ein Volksentscheid ihn nicht doch noch ausbremst.

Am 4. April wird entschieden, ob das Volksbegehren kommt. Dann entscheidet sich, ob der Transrapid endgültig auf dem Abstellgleis endet. Die 1,85 Milliarden Euro teure Trasse zwischen Hauptbahnhof und Flughafen erhitzt weiter die Gemüter.

MÜNCHEN Nur noch vier Wochen bis zur entscheidenden Weichenstellung für den Transrapid: Am 4. April will der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkünden, ob er das Volksbegehren gegen das unpopuläre Verkehrsprojekt zulässt. Dann könnte die bayerische Bevölkerung die Magnetbahn endgültig aufs Abstellgleis schicken.

Streitwert 1,85 Milliarden

Der Dreh- und Angelpunkt bei der gestrigen Verhandlung im Justizpalast: Artikel 73 der Bayerischen Verfassung. Dort heißt es: „Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt.“ Die Staatsregierung will 470 Millionen Euro zur mindestens 1,85 Milliarden Euro teuren Trasse zwischen Hauptbahnhof und Flughafen dazuschießen. Mehr als 100 000 Menschen hatten aber in den vergangenen Monaten unterschrieben, dass sie ein Gesetz über die „Nichtbeteiligung des Freistaats Bayern an der Finanzierung“ des Transrapids wollen. Ist das ein Eingriff in die Budget-Hoheit des Parlaments?

Die Gegner der Magnetbahn bestreiten das freilich. „Das Volksbegehren tritt für eine Entlastung des Haushalts ein, daher fällt das Ganze nicht unter Artikel 73“, argumentierte der Staatsrechts-Experte Christoph Degenhart vor Gericht. Der Vorschrift nach dürfe das Volk nicht über den Haushalt als Ganzes mitbestimmen. „Die Einzelgesetzgebung sollte davon aber ausgenommen sein!“ Seine Kritik: Die gewählten Volksvertreter brächten den Bayern zu viel Misstrauen entgegen.

Eingriff ins parlamentarische Budgetrecht?

Deren Interpretation der Gesetzeslage klang freilich ganz anders: „Hier wird unmittelbar in das parlamentarische Budgetrecht eingegriffen“, hielt Ministerialdirigent Guntram von Scheurl dagegen. Auch das Argument, das Volksbegehren wolle den Haushalt entlasten (indem die Kosten für den Transrapid wegfallen), ließ er nicht gelten. „Die Verbesserung der Anbindung an den Flughafen bleibt dann ungelöst!“ Die Alternativen zum Transrapid kämen Bayern noch teurer.

Monika Barzen vom Aktionskreis Contra Transrapid zeigte sich nach der Verhandlung recht optimistisch: „Unsere Chancen stehen 70 zu 30!“ Julia Lenders

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