Gabriele Pauli darf nicht "durchgeknallt" genannt werden

Die frühere Landrätin hat vor dem Verfassungsgericht einen Sieg errungen - die Äußerung „durchgeknallte Frau“ ist demnach nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
München - Später Sieg für die frühere Landrätin von Fürht: Die Bezeichnung „durchgeknallte Frau“ kann ehrverletzend und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss entschieden.
Die Richter gaben damit der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli Recht.
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Pauli hatte gegen Äußerungen in einem Beitrag von „Bild.de“ geklagt, den das Online-Medium 2007 als Reaktion auf ihre Fotos in Latex-Handschuhen veröffentlicht hatte. 2012 hatte das Oberlandesgericht München Paulis Klage abgewiesen. Paulis Beschwerde, mit der sie sich gegen die Billigung der Bezeichnung „Domina-Posen“ durch das Oberlandesgericht wandte, wiesen die Verfassungsrichtern dagegen ab.