Fußgänger legt sich mit Feuerwehr an

Prozess am Amtsgericht: Der Mann muss sich einem Gespräch mit den Feuerwehrleuten stellen.
von  John Schneider
In Unterschleißheim legte sich ein Rentner mehrfach mit der Feuerwehr an. Dafür steht er jetzt vor Gericht. (Symbolbild)
In Unterschleißheim legte sich ein Rentner mehrfach mit der Feuerwehr an. Dafür steht er jetzt vor Gericht. (Symbolbild) © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

München - Dass Rettungskräfte, Menschen, die helfen wollen, immer wieder Ziel von Beleidigungen und Behinderungen werden, ist traurige Wirklichkeit. Vor dem Amtsgericht wurde jetzt der Fall eines 74-jährigen Rentners verhandelt, der sich als Fußgänger wiederholt mit Feuerwehr-Besatzungen angelegt haben soll.

Was wird ihm zur Last gelegt? Der 74-Jährige soll an einem Aprilmorgen in Unterschleißheim ein Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr behindert haben.

Mann stellte sich dem Fahrzeug in den Weg

Der Fußgänger habe ein mit Blaulicht und Martinshorn ausrückendes Feuerwehrauto zum Bremsen gebracht, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, indem er mit dem rechten Bein einen Ausfallschritt zur Straße gemacht und seinen rechten Arm ausgestreckt habe. Das Feuerwehrfahrzeug habe deshalb eine Bremsung durchführen müssen, sodass es nahezu zum Stillstand gekommen sei.

Rentner sieht keine Schuld

Die Version des Angeklagten: "Ich habe das Einsatzfahrzeug gehört. Ich machte eine Geste, dass er nicht so schnell fahren sollte. Ich bin erst auf die Straße getreten, als das Feuerwehrfahrzeug, das seine Geschwindigkeit nicht verringerte, vorbeigefahren war. Ich habe niemanden behindert." Dabei sei die Feuerwehr "viel zu schnell gefahren", findet er - wahrscheinlich 100 Stundenkilometer.

Es war wohl nicht das erste Mal, dass der Rentner mit der Feuerwehr seine Probleme hatte. Der Chef der Freiwilligen Feuerwehr, der vor Gericht als Zeuge vernommen wurde, sagt, der Angeklagte habe dies schon häufiger, auch mit Wischbewegung und gezeigtem Vogel gemacht.

Chef der Feuerwehr hat kein Verständnis

So schnell könne gar nicht gefahren werden. Von außen sehe es aber meist schneller aus, als wenn man vorne im Fahrzeug sitzt. Er kümmere sich nicht um Leute, die ihm einen Vogel oder sonst was zeigen: "Ich finde es aber schade, wenn Leute die Feuerwehr zum Bremsen zwingen."

Der Feuerwehrler zeigt sich aber im Prozess versöhnlich, bietet ein Gespräch an. Gute Idee, findet die Amtsrichterin und stellt das Verfahren gegen Auflagen vorläufig ein.

Bei Kooperation wird das Verfahren eingestellt

Der Angeklagte hat nun bis Mitte Januar Zeit, die Geldauflage von 150 Euro an die Feuerwehr zu bezahlen und an einem Aufklärungsgespräch mit den Feuerwehrlern teilzunehmen. In diesem Fall wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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