Fußfessel-Prozess: Anklage verlangt Haft und Sicherungsverwahrung

Die Staatsanwaltschaft hat im sogenannten Fußfessel-Prozess wegen sexuellen Missbrauchs drei Jahre und acht Monate Haft für den einschlägig vorbestraften Angeklagten verlangt.
von  dpa

Die Staatsanwaltschaft hat im sogenannten Fußfessel-Prozess wegen sexuellen Missbrauchs drei Jahre und acht Monate Haft für den einschlägig vorbestraften Angeklagten verlangt.

München  –  Zudem forderte Staatsanwalt Martin Engl am Freitag vor dem Landgericht München eine anschließende Sichrungsverwahrung. Der 42-Jährige, der eine elektronische Fußfesseln tragen und den Kontakt zu Kindern meiden sollte, habe auch gegen Auflagen verstoßen. Er sollte etwa seine Fußfessel immer aktiviert tragen und den Kontakt zu Kindern meiden.

Der Mann war 1999 wegen Missbrauchs seiner Stieftochter zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Im Januar 2012 wurde er unter Auflagen und mit einer elektronischen Fußfessel aus der Sicherungsverwahrung entlassen.

Drei Monate später soll er in der Wohnung einer Bekannten deren siebenjährige Tochter missbraucht haben. Der Mann hatte gesagt, er habe das Kind berührt, um den Vater des Kindes eines vorherigen Missbrauchs zu überführen.

„Völliger Unsinn“, sagte Engl. Das Gericht schloss die Öffentlichkeit für Begründung der Strafanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung aus. Es gehe dabei um intime Details aus dem Leben des Angeklagten.

 

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