Fußball-Fan wirft Böller im Grünwalder Stadion: Sieben Monate ohne Bewährung

Das Spiel TSV 1860 II gegen Jahn Regensburg (0:1) ging jetzt vor dem Münchner Amtsgericht in Verlängerung: Löwen-Fan Thomas G. (27) hatte im Grünwalder Stadion einen Böller gezündet und saß wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoff-Gesetz auf der Anklagebank.
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Ein Wurf mit schlimmen Folgen: Thomas G. muss sieben Monate in Haft
Torsten Huber Ein Wurf mit schlimmen Folgen: Thomas G. muss sieben Monate in Haft

MÜNCHEN - Das Spiel TSV 1860 II gegen Jahn Regensburg (0:1) ging jetzt vor dem Münchner Amtsgericht in Verlängerung: Löwen-Fan Thomas G. (27) hatte im Grünwalder Stadion einen Böller gezündet und saß wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoff-Gesetz auf der Anklagebank.

24. Mai 2008, Grünwalder Stadion, 14.45 Uhr: 12 000 Zuschauer waren gekommen. Es war gerade Halbzeit. Heike F. (26, Name geändert) war als Ordnerin eingeteilt: „Ich stand am Spielfeldrand mit dem Gesicht in Richtung Zuschauer. Plötzlich sah ich, wie jemand den Arm zum Wurf ausstreckte und etwas wirft.“ Sie habe aber nicht gesehen, was für einen Gegenstand der Angeklagte geworfen hat. „Sekunden später hörte ich einen lauten Krach. Als ich mich umdrehte, sah ich die Reste des Böllers“, erinnert sich die Ordnerin, die zum Glück nicht verletzt wurde.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist streng verboten und wird hart bestraft: es kann ein Bußgeld und bis zu zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen. Heike F. alarmierte deshalb sofort die anwesenden Polizisten. Lagerarbeiter Thomas G. wurde von den Beamten abgeführt und in die Gefangenen-Sammelstelle gebracht. Eine Polizeibeamtin erinnerte sich: „Dort werden die Personalien aufgenommen und Lichtbilder gemacht.“

Thomas G. versuchte, die Schuld von sich zu weisen und behauptete, dass er nichts geworfen habe. Aber die Ordnerin Heike F. erkannte den Angeklagten auf Lichtbildmappen und im Gerichtssaal wieder. Thomas G., der bald Vater wird, ist bei der Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Er saß bereits in Haft, weil er im Rausch jemandem in der Fußgängerzone eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen hat. Die Polizisten hatte er als „blöde Arschlöcher“ beleidigt.

Wegen seiner Vorstrafen fiel das Urteil auch härter aus: Sieben Monte Gefängnis ohne Bewährung.

th

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