Für immer Single? Kostet eine Familie 1.391 Euro!

Weil der Film "Für immer Single?" illegal zum Download angeboten wird, muss eine Familie Schadenersatz zahlen.
von  Paul Nöllke
Die Familie konnte nicht darlegen, wer Zugang zum Internetanschluss gehabt habe. Jetzt müssen sie Schadenersatz zahlen.
Die Familie konnte nicht darlegen, wer Zugang zum Internetanschluss gehabt habe. Jetzt müssen sie Schadenersatz zahlen. © Lennartz/Fotolia

München - Auch im Internet gelten Regeln und Gesetze. Trotzdem scheinen viele Leute zu glauben, das Netz sei ein rechtsfreier Raum. Besonders oft missachtet wird dabei das Urheberrecht. Das wurde nun für eine Familie aus Starnberg zum Verhängnis.

Ob sich für diesen Film ein teurer Rechtsstreit lohnt?
Ob sich für diesen Film ein teurer Rechtsstreit lohnt? © Leonine

Vom Internet-Anschluss der Familie wurde nämlich ein illegaler Download des Films "Für immer Single?" angeboten. In dem Film, der 2014 erschien, geht es um drei Männer, die sich vornehmen, für immer Single zu bleiben. Die "New York Times" beschrieb den Film damals als "gemeine, witzlose Sex-Komödie". Doch offenbar ließen sich nicht alle Internetnutzer von dieser vernichtenden Kritik abschrecken. Denn das Gericht schätzt, dass der Film ungefähr 100 Mal illegal heruntergeladen wurde."

"Darlegungslast" als Besitzer des Internet-Anschlusses

Die Familie bestreitet allerdings, den Film zum Download angeboten zu haben. Die Mutter behauptet, sich zum fraglichen Zeitpunkt des Download-Angebots im Bett befunden zu haben. Nachts sei der Computer immer ausgeschaltet, zudem habe man in der Familie darüber gesprochen und nicht klären können, wer den Computer benutzt habe. Sie seien daher zu dem Schluss gekommen, dass es sich um einen externen Hackerangriff gehandelt haben müsse.

Das Gericht sah das anders. Als Besitzer des Internet-Anschlusses habe die Familie eine "Darlegungslast". Sie müsse also versuchen aufzudecken, wer konkret Zugang zum Internetanschluss gehabt habe. Das habe die Familie nicht zureichend getan. Für den Schadenersatz nahm sich das Gericht den Preis von 11,76 Euro für den legalen Download als Vorlage. Bei geschätzten 100 Abrufen seien also 1.176 Euro zu entrichten. Dazu kämen Anwaltsgebühren von zweimal 107,50 Euro. Zusammen 1.391 Euro. Zu zahlen sind auch noch Kosten für den Gutachter von etwa 3.441 Euro.

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