Fünfjähriger missbraucht: Täter (42) ist geständig

München - Eine Einigung der Prozessbeteiligten kommt am Freitag nicht zustande. Zu weit liegen die Vorstellungen über das Strafmaß in dem Missbrauchsprozess auseinander.
Während die Verteidiger des Angeklagten Hans M. (42, Name geändert) zwei bis vier Jahre für ausreichend halten, will die Staatsanwaltschaft den Mann sieben Jahre in Haft sehen. Der Vorwurf: Hans M. soll sich als junger Mann das Vertrauen des kleinen Buben aus seiner Haimhausener Nachbarschaft erschlichen und das Kind über sieben Jahre sexuell missbraucht haben.
Missbrauchsprozess: 42-Jähriger räumt die Vorwürfe ein
Als die Übergriffe des Vater-Ersatzes im Jahre 1997 begannen, war das Opfer etwa fünf Jahre alt. Hans M. soll mit dem Buben auch viele Ausflüge gemacht haben. Die Übergriffe fanden aber vor allem in der Wohnung des Angeklagten statt.
Man schaute zunächst zusammen die "Simpsons", bevor der Erwachsene sich und das Kind auszog. Der 42-Jährige räumt die Vorwürfe ein. Allerdings glaube er, dass es weniger Fälle als die 418 gegeben hat, die in der Anklageschrift aufgeführt sind. Der Prozess wird fortgesetzt.
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