Fünfjährige auf Jägerstand missbraucht

Der Angeklagte (54) soll das spielende Mädchen direkt vor dem Elternhaus mitgenommen haben. Die Staatsanwalt geht von insgesamt zehn sexuellen Übergriffen auf das Kind aus
MÜNCHEN - Für Eltern ist es ein unvorstellbarer Albtraum: dass ihre Liebsten direkt vor der Haustür spielen und von Sexualstraftätern verschleppt und missbraucht werden. Wie die damals fünfjährige Laura (Name geändert). Für die schreckliche Tat steht jetzt der Pferdepfleger Herbert R. (54) vor dem Landgericht München II. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft schweren sexuellen Missbrauch in zehn Fällen vor.
Kleine Statur, randlose Brille, Halbglatze – der Angeklagte verdeckt sein Gesicht. Er will nicht erkannt werden. Herbert R. selbst behauptet: „Ich war das nicht!“ Nach Erkenntnis der Ermittler soll der Angeklagte am 12.Mai 2008 gegen 13.30 Uhr das Kind vor dem Haus seiner Eltern in Tutzing angesprochen haben: „Komm, wir gehen spazieren.“
Das Mädchen kannte den Angeklagten. Er war früher ihr Nachbar gewesen und hatte auf die Kleine hin und wieder aufgepasst. Auch die Eltern vertrauten dem Angeklagten, der sich ihnen gegenüber immer nett und höflich verhalten hatte. Herbert R. führte das Kind zu einen 500 Meter entfernten Jägerstand auf einer Wiese. Gemeinsam kletterten sie auf den Jägersitz.
Dort entkleidete er Laura und verging sich an ihr. Danach forderte Herbert R. das verängstigte Mädchen auf, sein Geschlechtsteil anzufassen. Das Kind gehorchte, weil es vermutlich fürchtete, vom Angeklagten bestraft zu werden, wenn es nicht das tat, was Herbert R. von ihm verlangte.
Laut Anklage soll es zwischen Februar 2006 und Mai 2008 zu neun weiteren sexuellen Übergriffen auf Laura gekommen sein. In allen Fällen habe der Angeklagte das Mädchen zum Hochsitz geführt und dann missbraucht. Laura war dem Angeklagten immer schutzlos ausgeliefert. Die Taten liegen lange zurück, weil Laura erst viel später den Eltern die Übergriffe anvertraut hatte.
Der Prozess musste wegen Beweisanträgen mehrmals unterbrochen werden. Nach einer Pause war dem Angeklagten, der nicht in U-Haft sitzt, plötzlich schlecht: „Ich musste mich in der Toilette übergeben.“
Verteidiger Peter Hückmann bestand darauf, dass sein Mandant ärztlich untersucht wird: „Es muss festgestellt werden, ob er überhaupt verhandlungsfähig ist.“ Hückmann weiter: „Der Fall hängt von der Glaubwürdigkeit des Opfers ab.“ Der Prozess dauert an.