Fünf Jahre lang: Familie streitet mit Eigentümer wegen Heizung
München - Der Wohnkonzern Dawonia ist regelmäßig in den Schlagzeilen. Erst neulich protestierte das Bündnis #ausspekuliert wegen Schikane und Mietwucher gegen den Vermieter. Einzelfälle deuten auf eine Gesamtstrategie, die alles andere als mieterfreundlich wirkt. Auch Johannes F. (38, Name geändert) verzweifelt an Dawonia, der Gesellschaft, die im April 2013 verkauft wurde, aber noch bis Dezember 2018 Gemeinnützige Bayerische Wohnungsgesellschaft GBW hieß.
"Seit fünf Jahren bettle ich, dass die Fußbodenheizung repariert wird", erzählt F. Es geht um die Hauptheizung des 100-Quadratmeter-Apartments (Baujahr 2011). Johannes F. und seine Familie müssen entweder schwitzen oder frieren, je nach Laune der Anlage. Wohn- und Gästezimmer ließen sich laut F. noch nie beheizen. Dafür überhitzte die Anlage im Sommer, nämlich im Kinderzimmer, im Flur und im Bad. Die Regulatoren: außer Funktion. Sie drehen frei durch, wie sich die AZ überzeugen konnte.
Wohnung wird nur noch lauwarm
"Aus unserem alten Apartment mussten wir Ende 2014 ausziehen. Der Vermieter meldete Eigenbedarf an", berichtet Johannes F. Die mehrköpfige Familie war froh, bald eine passende, einkommensorientiert geförderte Wohnung (EOF) gefunden zu haben. Zu früh gefreut, könnte man sagen.
F. beschreibt die Zustände: "Wir sperrten während der kalten Tage Wohn- und Gästezimmer ab, damit das Apartment zumindest lauwarm wurde", erzählt er. Erschwerend hinzu kommt, dass direkt unter F.’s Wohnung eine Ladenfläche leer steht. Eisige Kälte zieht hoch, weshalb F. umso dringender eine regulierbare Heizung bräuchte.
Vermieter wiegelt ab
Während des Jahres 2015 sprang die Anlage gar nicht an, in keinem Zimmer. Die Dawonia gewährte ihm dafür eine einmalige Mietminderung in Höhe von 174 Euro.
Doch der Vermieter bestreitet, dass die Problematik schon so lange bekannt ist, obwohl F.’s Anwalt Michael Löffler alles belegen kann. Die Dawonia antwortet auf AZ-Anfrage: "Das Thema Heizung kam erstmalig nach Versenden der Mieterhöhung (Mieterhöhung vom November 2018) bei uns auf." Zudem behauptet das Unternehmen, dass das Problem spätestens seit 2019 behoben sei. Dabei existiert ein Beleg von einer Elektrofirma, die bestätigt, dass die Heizung weiterhin nicht regulierbar sei. Der Grund: Sie ist anscheinend falsch verdrahtet.
Für die Familie von Johannes F. ging das Heiß-Kalt-Spiel also weiter: "Mittlerweile ist mein sechsjähriger Sohn nierenkrank", sagt F. Er vermutet einen Zusammenhang mit dem Heizproblem. Die Situation ist verzwickt. F.’s Anwalt und Dawonias Rechtsbeistände streiten sich um viele Details.
Heizungsstreit landet vor Gericht
Ungewollt muss F. jetzt sogar vor Gericht. Dawonia fordert für 2016 Nebenkosten in Höhe von 2.306,76 Euro nach. Begründung: Heizkosten. "2.300 Euro? Für eine Heizung, die ich nicht regeln kann? Das ist doch absurd", sagt F.
Anwalt Löffler schüttelt den Kopf. "Aus meiner Sicht kommt das einer fahrlässigen Körperverletzung nahe, wenn man über Jahre hinweg eine Familie mit mehreren Kindern ohne funktionierende Heizung im Stich lässt", sagt er.
Anwalt der Familie spricht von Körperverletzung
Löffler versteht die Forderung nicht. "Es ist nicht nachvollziehbar", sagt er, "wie bei zwei nicht beheizbaren Zimmern innerhalb eines Jahres Heizkosten in Höhe von etwa 3.000 Euro anfallen sollen – zusätzlich zu den bezahlten Heiznebenkosten."
Vor Gericht geht es nur indirekt um die defekte Heizung. Vielmehr verklagte Dawonia Johannes F., weil er angeblich der Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht widersprochen habe. Aber F. hat einen Sendebericht eines Faxes. Dieser beweist, dass sein Widerspruch angekommen sein müsste. Bei einem ersten Verhandlungstermin am 10. Juni sah die Richterin den Beleg. Sie forderte einen Beweis von Dawonia, dass das Fax nicht angekommen ist.
Anwalt Löffler vertrat schon oft Dawonia-Mieter vor Gericht. Er fühlt sich bestätigt, legt nach: "Ich finde es im wahrsten Sinne des Wortes asozial, wie sich die frühere GBW gegenüber ihren sozial schwachen Mietern verhält", sagt er.
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