Fünf Jahre Haft in Sex-Prozess

Ein Gutachten, das die Glaubwürdigkeit des Opfers belegt, entscheidet in einem Sex-Prozess. Vehement hatte Busfahrer Robert B. (43) die Vorwürfe bestritten. Jetzt hat ihn das Landgericht aber doch verurteilt.
von  Torsten Huber
Verurteilt: Robert B. (43, rechts), hier mit seinem Strafverteidiger Timo Westermann.
Verurteilt: Robert B. (43, rechts), hier mit seinem Strafverteidiger Timo Westermann. © Torsten Huber

München Vehement hat Busfahrer Robert B. (43) die Vorwürfe bestritten. Jetzt hat ihn das Landgericht wegen Vergewaltigung und Beleidigung einer Schülerin (19) aber doch verurteilt – zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Sein Strafverteidiger Timo Westermann sagt: „Wir werden gegen das Urteil Revision einlegen.“

Die 3. Strafkammer sieht es als erwiesen an, dass Robert B. sich an Lisa G. (Name geändert) vergangen hat, als er sie nach einer Veranstaltung heimgebracht hat. Lisa G. ist behindert, sie hat seit einem Autounfall eine Hirnschädigung. Die Frau saß allein vorne neben dem Fahrer. Der Angeklagte soll seine Hose geöffnet haben und Lisa G. zunächst mit unflätigen Anspielungen belegt haben. Schließlich habe er ihren Kopf an sein Geschlechtsteil gedrückt mit der Aufforderung, ihn oral zu befriedigen. Schließlich habe er ihr noch mit der Hand in ihre Hose gegriffen.

Robert B. schwieg zur Tat. Verteidiger Westermann bezeichnete die Vorwürfe als „absurd“. Das Gericht ließ dann eigens ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen. Der Gutachter attestierte Lisa G. volle Glaubwürdigkeit. Dies war für das Gericht entscheidend.

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