Fröttmaninger Heide: Gassi gehen nur noch mit Lizenz

Die Fröttmaninger Heide soll Naturschutzgebiet werden - nach einem Beschluss des Stadtrats müssen Hundehalter nun besondere Auflagen erfüllen.
Florian Zick |
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Ein militärischer Sicherheitsbereich ist die Heide nicht mehr – Probleme gibt’s aber immer noch.
AZ-Archiv Ein militärischer Sicherheitsbereich ist die Heide nicht mehr – Probleme gibt’s aber immer noch.

Fröttmaning - Sie hat die Eiszeit überstanden, die Zeit als Truppenübungsplatz und die vielen Panzer, die über sie hinweggerollt sind. Aber jetzt droht der Fröttmaninger Heide Gefahr. Und Schuld daran sind nicht etwa neuerliche Naturgewalten – es sind die Hunde.

Ganze Horden würden auf den Wiesen im Münchner Norden mittlerweile Gassi geführt, beklagt Werner Lederer-Piloty, der Chef des örtlichen Bezirksausschusses. Er spricht sogar von einem regelrechten Hundetourismus, der sich dort entwickelt habe. Die Fröttmaninger Heide als Naherholungsgebiet aufzuwerten, das kommt für die Lokalpolitiker deshalb keinesfalls in Frage.

Genau das aber beabsichtigt die Stadt. Die Heideflächen sollen demnächst nämlich zum Naturschutzgebiet erhoben werden. Im Zuge dessen sollen Teile auch besser erschlossen werden. Wege sollen verbreitert und Parkbänke aufgestellt werden. Doch wenn das passiert, fürchtet Lederer-Piloty, dann ist das „das Aus für ein Naturrefugium“.

Im Stadtrat ging es am Mittwoch deshalb lange hin und her. Es ging um Hundetypen, um Leinenlängen und um die Auswirkungen von Hundekot auf Kalkmagerrasen.

Am Ende verabschiedete der Stadtrat dann einen Kompromiss: Die Fröttmaninger Heide soll für Anwohner als Erholungsgebiet tatsächlich leichter zugänglich gemacht werden. Für Hunde gelten künftig aber neue Regeln.

Voraussetzung für einen Hunde-Spaziergang soll demnach künftig sein, dass die Vierbeiner eine Hundeschule im Heidehaus besucht haben. Die Stadt will Hundehaltern für den Erwerb der speziellen Hundereife eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewähren. Lederer-Piloty hält die Pläne für idiotisch: „Was, wenn ein Hund die Prüfung nicht besteht? Bekommt der dann Heide-Verbot?“

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