Fristlose Kündigung wegen Streit um Rauchmelder in München
München - Ein Streit um eine verstrichene Frist zur Montage von Rauchmeldern in einer Mietwohnung ist in München eskaliert. Der Streit ging sogar soweit, dass die Vermieterin der Mieterin die Wohnung im Oktober gekündigt hat. Fristlos. Die Mieterin weigerte sich, auszuziehen. Die Vermieterin klagte auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
Streit um Montage von Rauchmeldern ist eskaliert
Doch das darf die Vermieterin nach Ansicht der Richter in dem Fall nicht - das Amtsgericht wies die Klage ab.
Die Vorgeschichte ist nicht ganz einfach: Bereits im Juli 2018 war die Mieterin gerichtlich dazu verdonnert worden, die Montage von Rauchwarnmeldern in ihrer Wohnung "in der Zeit von montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr" zu dulden - nachdem sie diese Frist damals verstreichen ließ.
Die beklagte Mieterin habe sich trotzdem nicht bei der Vermieterin gemeldet. Sie sei daraufhin in einem Schreiben vom September 2018 dazu aufgefordert worden, die Montage der Rauchwarnmelder "am 02.10.2018 zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr" zuzulassen. Die Beklagte habe auch nicht auf dieses Schreiben reagiert.
Mieterin musste sich um erkrankte Mutter kümmern
"Bis zur mündlichen Verhandlung vom 22.02.2019 waren im klagegegenständlichen Mietobjekt keine Rauchwarnmelder eingebaut", wie das Gericht zu dem Fall mitteilt.
Die Vermieterin sei der Meinung gewesen, dass die fristlose Kündigung gerechtfertig sei. Die Mieterin wiederum habe behauptet, dass es seit ihrem Einzug in die Wohnung nie Probleme gegeben habe. Sie wolle in der Wohnung bleiben - auch wegen der Nähe zu ihrem Arbeitsplatz. Da sie sich um ihre erkrankte Mutter habe kümmern müssen, sei es für sie schwierig gewesen, der Klagepartei Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
Das Gericht gab der Mieterin schlussendlich Recht und verwies unter anderem auf das mehrjährige Mietverhältnis zwischen den beiden Parteien.
Unter Berücksichtung sämtlicher Umstände des Einzelfalls sei nicht von einer wirksamen fristlosen Kündigung auszugehen, heißt es in der Mitteilung vom Freitag. Die Klägerin gehe in Berufung.
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