Fricke kämpft gegen den Krawatten-Zwang

MÜNCHEN - Der Fall „Krawatten-Zwang” im Amtsgericht geht in die zweite Runde. Der ehemalige Stadtrat Bernhard Fricke – einst ein gefürchteter Baumbesetzer – wurde von Amtsrichter Thomas M. (52) wegen des Fehlens einer Krawatte des Saales verwiesen (AZ berichtete).
Fricke hat sich nun an die bayerische Justizministerin Beate Merk und an den Präsidenten der Münchner Rechtsanwaltskammer gewandt. Er will eine Verwaltungsvorschrift ändern und den Vorfall überprüfen lassen.
Rückblick: Am 26. April vertrat Bernhard Fricke mit einem Kollegen einen Mandanten vor dem Amtsgericht. Es ging um gefährliche Körperverletzung, weil der Angeklagte ein Ei auf Personen geworfen haben soll.
Fricke, der wegen eines anderen Verfahrens fünf Minuten zu spät kam, trug zwar eine schwarze Robe. Aber keine Krawatte. „Der Richter ordnete an, dass ich mir eine Krawatte besorgen sollte. Reine Schikane, nur weil ich ein bisschen Verspätung hatte”, meint Fricke.
Nach AZ-Recherchen ging es dem Richter nicht um die fehlende Krawatte. Sondern: Fricke habe sich während der Verhandlung ständig mit dem Kollegen unterhalten. Der Richter habe seine Ruhe haben wollen und Fricke rausgeschickt. Wie auch immer: Das Recht ist auf der Seite des Richters. Das hat Anwalt Fricke sogar selbst herausgefunden: „Der offenkundig rechtshistorisch gebildete Richter hat sich auf eine Verwaltungsvorschrift vom 16. Oktober 1956, also kurz nach der Abschaffung der Monarchie in Bayern, berufen.” Darin heißt es: „Zur Amtstracht (von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten) gehört eine weiße Halsbinde.”
Deshalb schrieb Fricke in seinem Brief an die Justizministerin: „Um künftig völlig überflüssige Konflikte vor bayerischen Gerichten zu vermeiden, darf ich Sie sehr freundlich darum ersuchen, die also nunmehr 56 Jahre alte Verordnung zu novellieren, sodass Rechtsanwälte von der Verpflichtung zum Tragen einer ,weißen Halsbinde’ ausgenommen werden.” Das Wort Halsbinde sei durch Krawatte zu ersetzen.
Außerdem möchte Fricke dem „Zeitgeist” Rechnung tragen: Ausschließlich männliche Funktionsbezeichnungen sollen bitte durch weibliche „ergänzt und abgerundet werden”.