Freundin vergewaltigt? 25-Jähriger streitet das ab

Wer lügt? Im Prozess um eine Vergewaltigung muss das Landgericht herausfinden, ob die Vorwürfe des mutmaßlichen Opfers zutreffen.
von  John Schneider
Vor Prozessbeginn: Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt Jürgen Hadinger.
Vor Prozessbeginn: Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt Jürgen Hadinger. © jot

München - Es ist einer dieser schwierigen Fälle, bei dem Aussage gegen Aussage steht. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 25-jährigen Koch vor, seine damalige Freundin (damals 37) im August 2017 vergewaltigt zu haben. Doch der streitet das vehement ab. Wem glauben? Vor dieser Aufgabe steht jetzt die Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Markus Koppenleitner.

Laut Anklage hatte der 25-Jährige seine Freundin in deren Wohnung am Ostpark angegriffen, weil sie ihm vorher eröffnet hatte, dass sie keine Familie mit ihm gründen wolle. Daraufhin kam es zum Streit, bei dem der Angeklagte ihren Kopf gegen die Wand geschlagen und sie dann trotz ihrer starken Proteste zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Die Frau leidet laut Anklage immer noch psychisch unter den Folgen der Vergewaltigung.

Aussage gegen Aussage 

Der Angeklagte lässt über seinen Anwalt Jürgen Hadinger erklären, dass das alles nicht stimme. Er habe die Frau weder geschlagen, noch vergewaltigt und man habe sich auch erst im Oktober 2017, nicht schon im August 2017 getrennt.

Was die Sache nicht einfacher macht: Die Frau hatte nicht sofort Anzeige erstattet und auch keinen Arzt aufgesucht, der ihre Verletzungen hätte dokumentieren können. Ihr Hausarzt berichtet am Mittwoch im Zeugenstand, dass ihn die Frau zwar sehr oft wegen anderer Erkrankungen konsultiert hätte, aber eben nicht im August 2017. Auch später habe sie ihm nie etwas von einer Vergewaltigung berichtet.

Vorwurf der Vergewaltigung erst nach drei Jahren

Der Vorwurf kam erst drei Jahre später auf, als die Frau bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität zur Nigeria-Connection und ihrem Ex-Freund befragt wurde.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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