Freundin (16) im Wahn erstochen: Schuldunfähig!

Ein 24-Jähriger ersticht seine Freundin in der Wohnung. Vor dem Gericht sagt der drogensüchtige Metallbauer aus, er habe im Wahn zugestochen. Das Gericht stuft den Täter als schuldunfähig ein.
dpa/AZ |
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Der Tatort in Unterföhring. Die Ärzte versuchten das Leben des Mädchens mit einer Notoperation zu retten - vergeblich.
Gaulke Der Tatort in Unterföhring. Die Ärzte versuchten das Leben des Mädchens mit einer Notoperation zu retten - vergeblich.

München – Ein junger Mann kommt wegen der tödlichen Messerstiche auf seine 16 Jahre alte Freundin in eine psychiatrische Klinik. Das Münchner Schwurgericht erklärte den Drogensüchtigen am Mittwoch für schuldunfähig und ordnete dessen Unterbringung an. Die Staatsanwaltschaft war bei dem 24-Jährigen dagegen nur von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen und hatte wegen Mordes elf Jahre Haft sowie die Unterbringung des Mannes gefordert.

Der gelernte Metallbauer ist seit langem rauschgiftabhängig. In der Tatnacht im vergangenen März in Unterföhring hatte er laut Urteil Marihuana geraucht, als es zu einem heftigen Streit mit seiner Freundin kam. Das Mädchen wollte sich von ihm trennen. Die 16-Jährige flüchtete im Bademantel auf die Straße, verfolgt von dem nahezu nackten Mann. Ein Nachbar konnte zunächst den Streit schlichten.

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Zurück in der Wohnung griff der junge Mann plötzlich zu einem Küchenmesser und stach mehrmals auf das Mädchen ein. Er sei von einem Wahn besessen gewesen, hatte der 24-Jährige beim Prozessauftakt betont.

Marihuana-Konsum kann Psychosen auslösen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte sich in seinem Gutachten nicht festlegen wollen, ob die Schuldfähigkeit des 24-Jährigen bei der Tat vollständig aufgehoben oder nur erheblich eingeschränkt war. Das Schwurgericht entschied sich nach mehrmonatiger Beweisaufnahme aber für Schuldunfähigkeit.

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