Freistaat will Geld von Hubert Haderthauer zurück

München Nicht nur die Modellbau-Affäre macht Hubert Haderthauer derzeit zu schaffen. Der Ehemann der Ex-Ministerin Christine Haderthauer sieht sich mit einer weiteren Klage konfrontiert.
Es geht um 48 401,38 Euro. So viel Geld verlangt der Freistaat zurück. Begründung: Der Ingolstädter Landgerichtsarzt habe zwischen September 2004 und Dezember 2005 Laborleistungen für das Drogenscreening am Landgericht abgerechnet ohne die Berechtigung dafür zu haben. Haderthauer sei schließlich zwar Psychiater, aber eben kein Labor-Facharzt.
Den Lauf der Verhandlung am Montag vor der Arzthaftungskammer des Münchner Landgerichts – ihre Ingolstädter Kollegen hatten sich sämtlich für befangen erklärt – kann man durchaus als wechselhaft bezeichnen.
Nach der Darstellung der Sachlage kam der Vorsitzende Richter Peter Lemmers zu dem vorläufigen und für Haderthauer positiven Schluss, dass die Tendenz des Gerichts eher zum Beklagten ginge. Der damalige Ingolstädter Landgerichtspräsident soll Haderthauer sogar um die Art der Abrechnung als privatärztliche Nebentätigkeit gebeten haben. Um Kosten zu sparen.
Doch zur Überraschung Haderthauers schlug das Gericht dann als Vergleich nicht etwa erneut vor, dass die Parteien einfach ihre Auslagen selber tragen, die Forderung des Freistaats damit aber vom Tisch sei. Nein, diesmal sollte Haderthauer noch zusätzlich 20 Prozent seines damaligen Unternehmergewinns aus den Drogenscreenings an den Freistaat zurückzahlen.
Unverständlich für Haderthauers Anwalt Gerd Tersteegen: „Es hat sich doch nichts geändert.“ Doch es kam noch dicker für den Beklagten. Denn in den Fokus geriet nun die Delegierung der Screenings an andere Laborärzte.
Haderthauer hatte angegeben, dass er zwar anfangs die notwendige Ausrüstung für eigene Laboranalysen angeschafft habe, im November 2004 dann aber andere Laborärzte mit den Screenings beauftragte.
Die Kammer zog sich zur Beratung zurück und kam mit einer weiteren Wende zurück. Nicht die fachliche Eignung Haderthauers ist nun das zentrale Problem, sondern die Frage, ob er die Screenings delegieren durfte. Laut der Gebührenordnung für Ärzte dürfe man nur Leistungen abrechnen, die man auch selber erbracht hat.
Sicher ist: Der Freistaat muss seine Klage noch nachbessern. Die Kammer will dann am 30. September ihr Urteil verkünden. Wenn es nicht doch noch gelingt, zu einem Vergleich zu kommen.