Freistaat will Flughafen in jedem Fall ausbauen

In München läuft der Bürgerentscheid über eine dritte Startbahn am Flughafen. Doch egal, wie das Votum ausgeht: Die Staatsregierung will das Ziel der Erweiterung weiter verfolgen.
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Am Sonntag entscheidet sich in zwei Bürgerentscheiden der Bau der dritten Startbahn.
az Am Sonntag entscheidet sich in zwei Bürgerentscheiden der Bau der dritten Startbahn.

Seit 8 Uhr läuft in München der Bürgerentscheid über eine dritte Startbahn am Flughafen. Doch egal, wie das Votum ausgeht: Die Staatsregierung will das Ziel der Erweiterung weiter verfolgen.

München - Die Münchner stimmen heute in einem Bürgerentscheid über den Bau der umstrittenen dritten Startbahn am Münchner Flughafen ab. Bis zuletzt hatten Befürworter und Gegner des Airport-Ausbaus um die Gunst der rund 1 032 000 Stimmberechtigten gekämpft. Entscheidend für einen Sieg von Pro oder Kontra ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Diese Mehrheit muss mindestens zehn Prozent der Anzahl der Stimmberechtigten betragen. Wenn genügend Menschen wählen und gegen das Milliarden-Projekt votieren, ist es gestoppt. Ansonsten läuft das Verfahren weiter und am Ende entscheiden die Gerichte.

Gleichgültig wie der Bürgerentscheid in München zum geplanten Bau einer dritten Startbahn ausgeht, will die Staatsregierung das Ziel der Flughafenerweiterung weiter verfolgen. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) sagte der „Welt am Sonntag“: „Wenn die Bürger aber eine dritte Startbahn ablehnen, liegt es in der Hand der Stadt München als Gesellschafterin zu entscheiden, wie sie weiter verfahren möchte. Sie muss für ihr Handeln Verantwortung tragen. Die Staatsregierung bleibt bei ihrer eindeutigen und verantwortungsvollen Haltung – ohne Wenn und Aber - nämlich, den Flughafen bedarfsgerecht auszubauen.“ Bei dem Bürgerentscheid dürfen nur die Münchner ihr Votum zur geplanten dritten Startbahn im Erdinger Moos abgeben. Sie sollen entscheiden, ob die Landeshauptstadt München als einer von drei Eigner der Flughafengesellschaft der Erweiterung zustimmt oder sie ablehnen muss.

 

 

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