Bayern verkauft Immobilien im Münchner Norden – warum es massive Kritik gibt
München – "Liebhabergrundstück", heißt es im Inserat auf der Internetseite der Immobilien des Freistaates Bayern. Und tatsächlich, das Häuschen mit der Anschrift Hartmannshofer Straße 13 schaut gemütlich aus, im guten Sinne altmodisch, ein bisserl Hexenhäusl-artig.
Ein idyllischer Garten mit alten Bäumen und Beeten. Zum Haus, eine Doppelhaushälfte Typ Siedlungshaus von 1927, gehören eine freistehende Doppelgarage und ein Nebengebäude in Form eines Kleintierstalls. Denkmalschutz besteht nicht, geheizt werden kann mit Kohle oder Holz.

Um 1349 Quadratmeter Grund geht es insgesamt, gelegen in der Siedlung Hartmannshofen, die zu Moosach gehört. Die Siedlung habe einen "Gartenstadtcharakter", der von der Stadt München mit einem eigenen Bebauungsplan geschützt worden ist, heißt es im Inserat.
Hartmannshofen: Jahrelangem Leerstand folgt der Immobilien-Verkauf zum Höchstgebot
Das heißt, es kann nicht nachverdichtet werden. Im vergangenen Frühjahr war Hartmannshofen bereits in den Schlagzeilen, weil der Freistaat in dem Teil, der ihm gehört, jahrelangen Leerstand zuließ und dann begann, nach und nach höchstbietend zu verkaufen.
Und jetzt geht es weiter. Das Häuschen steht – wie vier weitere Objekte dieser Art – aktuell zum Verkauf. Bis 6. April können Interessenten ein Angebot im Höchstgebotsverfahren abgeben. Preisvorstellung laut Exposé: 1.699.740 Euro. Ein anderes Haus, zehn Jahre jünger und mit mehr Grund, soll sogar 2.984.000 Euro bringen.
Kritiker: "Wenn sie schon verkauft werden, dann doch günstiger"
Dass der Freistaat Immobilien höchstbietend verkauft, kritisieren viele, wie etwa das Münchner Forum. Auch in Hartmannshofen hätte bezahlbarer Wohnraum für Familien, WGs oder Mehrgenerationenwohnen erhalten werden können, heißt es in einem Statement auf Instagram.
Das Münchner Forum erneuert deshalb seine Forderung an den Freistaat, die Gesetze so anzupassen, "dass staatliche Immobilien, wenn sie denn schon verkauft werden, auch günstiger angeboten werden können, wenn dafür etwa bezahlbarer Wohnraum entsteht". In anderen Bundesländern gebe es solche Regelungen längst.
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