Freispruch für Neo-Nazi
Justiz kann ihm nicht nachweisen, dass er sich absichtlich mit andern Rechtsextremen getroffen hat. Vor dem Prozess kam es zu einem handgreiflichen Zwischenfall.
MÜNCHEN Neo-Nazi Karl-Heinz S. (29) hat wieder Ärger mit der Justiz: Wegen des Verstoßes gegen die Führungsaufsicht musste er vor dem Münchner Amtsgericht antreten. Der Vorwurf: Trotz eines richterlichen Verbots soll er sich am 6. Februar 2010, gegen 11.25 Uhr, im Marienplatz-Untergeschoss mit seinem Gesinnungsgenossen Thomas Sch. (24) getroffen haben.
„Ich habe ihn zufällig dort getroffen. Wortlos sind wir aneinander vorbeigegangen“, verteidigte sich Karl-Heinz S., der in der rechen Szene kein Unbekannter ist. Im Mai 2005 wurde er zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er war Mitglied in der terroristischen Vereinigung von Rädelsführer Martin W. (34). Laut Urteil plante sie, am 9. 11. 2003 die Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums am St.-Jakobs-Platz in die Luft zu sprengen (AZ berichtete). Martin W. bekam sieben Jahre Haft und soll diesen Sommer aus dem Gefängnis entlassen werden.
Zeuge Thomas Sch. sagte auch, dass das Treffen reiner Zufall war. Damals habe die Sicherheitskonferenz in München getagt, er wollte zur Demo und sei plötzlich auf Karl-Heinz S. getroffen. Nur ein Satz fiel: „Du weißt schon – Kontaktverbot.“
Freunde von Karl-Heinz S. sagten: „Wir wollten eine Curry-Wurst essen. Zufällig kam Thomas an uns vorbei.“ Plötzlich sei die Polizei da gewesen. Sie und Thomas Sch. wurden festgenommen: „Wir mussten uns bis auf die Unterhose ausziehen.“ Im Zweifel für den Angeklagte. Karl-Heinz S. wurde freigesprochen.
Vor dem Prozess kam es zu einem handgreiflichen Zwischenfall zwischen einem Neo-Nazi und einem Gerichtsreporter. Erst als Richter Stephan Necknig in Robe auf die Pressebank sprang und schreiend dazwischen ging sowie mit Festnahmen drohte, war wieder Ruhe. th