Freispruch für Ex-Schrannen-Chef

Anklage wegen Steuerhinterziehung: Klaus Thannhuber hatte seine Steuererklärungen zu spät eingereicht.
John Schneider |
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Vor der Verhandlung: Klaus Thannhuber (r.) mit seinem Anwalt Albrecht Heyng.
jot Vor der Verhandlung: Klaus Thannhuber (r.) mit seinem Anwalt Albrecht Heyng.

München – Das war einmal ein ausgesprochen guter Tag für Klaus Thannhuber (70). Der Mann, der sich als Ex-Chef der Schrannehalle einen Namen gemacht hat, war vor dem Amtsgericht der Steuerhinterziehung angeklagt worden. Doch die Vorwürfe waren so nicht haltbar. Der Kaufmann wurde freigesprochen.

Die Anklage: Thannhuber soll seine Einkommens- und Gewerbesteuererklärungen für die Jahre 2005 und 2006 nicht fristgerecht eingereicht und insbesondere Provisionszahlungen an ihn nicht angegeben haben. Dem Fiskus seien so seinerzeit über eine halbe Million Euro entgangen.

Im Jahre 2005 eröffnete Thannhuber die Pforten der Schranne. Doch nur wenig später geriet der Immobilienkaufmann in starke finanzielle Turbulenzen. Seine Privatbank wurde von der Bankenaufsicht geschlossen. Seit 2009 steht er persönlich in Privatinsolvenz.

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Thannhuber vor Gericht: „In meiner damaligen Situation habe ich mich wenig um steuerliche Fristen gekümmert.“ Außerdem hatte er seinerzeit eine Steuerkanzlei mit derartigen Steuererklärungen beauftragt gewesen. Diese sei eigentlich immer zuverlässig gewesen.

Von dem Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung im Jahre 2012 sei er „völlig überrascht“ worden, berichtete Thannhuber. Gegen Zahlung einer Geldauflage kam er wieder frei. Er habe sich jedenfalls „mit Sicherheit keiner vorsätzlichen Steuerhinterziehung“ schuldig gemacht, beteuerte er.

Das sah das Gericht am Ende genau so. Aufgrund der großen Verluste, die Thannhuber damals eingefahren habe, war seine tatsächliche Steuerschuld für 2005 und 2006 nachträglich vom Finanzamt auf null gesetzt worden.

Staatsanwaltschaft und Amtsrichter kamen daher zu dem Schluss, dass der angebliche Steuerhinterzieher freizusprechen sein.

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