Frauen unfruchtbar - Arzt vor Gericht
Fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen wirft die Staatsanwaltschaft dem Mediziner (70) vor. Er soll junge Frauen falsch behandelt haben – vier davon sind seit der Operation unfruchtbar
München - Die junge Frau hatte einen Herzenswunsch: Sie wollte unbedingt ein Kind bekommen. Doch alle Versuche, schwanger zu werden, schlugen fehl. Es klappte einfach nicht. Bei Frauenarzt Friedrich P. (alle Namen geändert) hoffte Andrea P. auf Hilfe. Doch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft pfuschte der 70-Jährige: Seit seiner Behandlung ist die 24-Jährige unfruchtbar. Wegen dieses Falls und vier weiterer ähnlicher Fälle steht der Arzt ab Montag vor Gericht.
Friedrich P. hat eine eigene Praxis in München, er operiert in einer Tagesklinik. Fünf Fälle von fahrlässiger Körperverletzung aus den Jahren 2005 bis 2007 werden ihm vorgeworfen. Etwa der von Anna Z. (24): Die junge Frau kam wegen Schmerzen in der Leistengegend zu dem Gynäkologen. Er riet zur Operation, entfernte aber nicht nur, wie angekündigt, eine Zyste im rechten, sondern auch eine im linken Eierstock – und entnahm eine Gewebeprobe.
Die Folge: Anna Z. ist unfruchtbar, sie bekam nach der OP massive Klimakteriums-Symptome wie Hitzewallungen, Schweißausbrüche und Schlafstörungen. Damit nicht genug: Der Frauenarzt hatte in ihrem Unterleib auch noch einen Tupfer vergessen, der drei Wochen später von einem anderen Mediziner entfernt werden musste.
Auch bei Katja E. (25), die wegen eines unerfüllten Kinderwunsches in die Praxis gekommen war, sollen Friedrich P. schlimme Fehler unterlaufen sei. Zunächst beschädigte er bei einer Ausschabung die Eierstöcke, bei einer zweiten Operation vergaß er einen Tupfer. Die Folge: Auch Katja E. kann nie mehr ein Kind bekommen und leidet an massiven Wechseljahres-Beschwerden.
Vergleichbare Fehler machte der heute 70-Jährige laut Justiz noch bei zwei weiteren jungen Frauen. Sachverständige überprüften die Behandlungsmethoden des Münchner Mediziners und stellten für alle fünf Fälle fest: Sie machten weder diagnostisch noch therapeutisch Sinn.
Mehr noch: Wer bei Patientinnen mit regelmäßigem Zyklus und unerfülltem Kinderwunsch Eierstockgewebe entnehme, das keine Auffälligkeiten zeige, handle gegen die Regeln der ärztlichen Kunst.
Der Prozess ist auf drei Verhandlungstage angesetzt.