Frau wird in ihrem eigenen Haus sexuell genötigt

Ein 22-Jähriger verfolgt eine junge Frau in ihr Treppenhaus und überfällt sie. Geständig ist er nur teilweise.
Sophie Anfang |
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Der Angeklagte vor der Verhandlung am Amtsgericht.
anf Der Angeklagte vor der Verhandlung am Amtsgericht.

München - Patrick G. ist ein wuchtiger junger Mann, ein bisschen Stierhals, ein paar Kilo zu viel auf den Rippen. Doch vor dem Amtsgericht schnieft und weint der 22-Jährige gestern bitterlich, als die Staatsanwältin die Anklage vorliest: Der Maschinenführer soll eine Brasilianerin verfolgt und in ihrem Hausgang überfallen haben. Um Sex sei es ihm dabei nicht gegangen, behauptet G.

„Aus Angst und Wut, die ich schon den ganzen Tag verspürt habe, habe ich ihr einfach den Mund zugehalten“, sagt G. bei der Verhandlung. Und: „Ich wollte die Dame nur zum Kaffee einladen.“ Für Lua F. (Name geändert) muss das wie ein bitterer Zynismus klingen. Sie hatte Patrick G. vor einem Pizza-Laden im Münchner Norden angesprochen, weil er seine EC-Karte im dortigen Zigarettenautomaten vergessen hatte. F. machte sich kurz danach auf den Weg in ihr Wohnhaus in der Nähe. Was die Brasilianerin nicht ahnte: Der 22-Jährige folgte ihr unbemerkt bis ins Haus, packte sie von hinten und hielt ihr den Mund zu. Er würgte sie und zog sie bis hinunter in den Keller. Nur weil es ihr gelang, ihm einen Finger ins Auge zu rammen, konnte sie sich befreien. G. floh.

Lesen Sie hier: Flüchtlinge am Hauptbahnhof München: Polizei bittet um Spendenstopp

Der Angeklagte räumt das weitgehend ein, bestreitet aber, die Tat geplant zu haben. Er sei ihr gefolgt, um sich zu bedanken. Weil sie aber „gequiekt“ habe, als sie ihn bemerkte, habe er einen „Blackout“ gehabt. In den Keller sei er gestolpert, weil F. sich so gewehrt habe, nicht aus Vorsatz.

Eine Erklärung, die beim Gericht nicht zieht. Nicht nur, weil F. die Tat klar und widerspruchsfrei schildert. Sondern auch, weil es Amtsrichterin Schmitt nicht einleuchtet, wie eine so zierliche Frau wie F. es hätte schaffen sollen, G. die Treppe herunterzudrängen.

Das Urteil ist mit einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung recht milde. Dafür muss G. dem Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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